Folia Theologica 19. (2008)

Kuminetz, Géza: Die Teilnahme des katholischen Menschen am öffentlichen Leben im Lichte der gesellschaftsphilosophie von Sándor Horváth O. P.

DIE TEILNAHME DES KATHOLISCHEN MENSCHEN 155 Und schliesslich gibt es das sog. prudentia politica, das heisst die Klug­heit, die sich auf das öffentliche Leben bezieht, und deren Aufgabe ist es, das gemeinsame Wohl vor den Augen zu halten. Die Abart der letz­teren ist das prudentia regnativa, das die Regierungsweisheit bedeutet. All diese sind mit dem moralischen Gesetz in enger Beziehung. Das moralische Gesetz, wie letzen Endes die Ausdrucksform des absoluten Wertes wird nicht durch den persönliche Verstand geschaffen, und nicht einmal durch die Befehlsworte des Staates, sondern es wird durch den persönlichen Verstand bloss erkannt, beziehungsweise vom Staat verkündigt und genehmigt (und der Staat soll auch so tun). Eben deshalb kann das moralische Gesetz gegen alle in gleicher Weise be­fehlerisch auftreten. Infolgedessen kann es nur eine und eine einzige rechte und wahre moralische Ordnung geben, und jede einzelne Ge­sellschaft soll ihre Rechtsordnung auf dieses Gesetz bauen, sonst steht sie nicht unter dem Schutz des Naturrechtes.19 Deshalb kann eine Rechtsordnung, die vom Moral unabhängig ist, höchstens einen me­thodologischen aber keinen wahren Wert haben.20 Dem moralischen Gesetz gewährt nämlich die Rechtsordnung vor der Gesellschaft eine entsprechende Wirksamkeit. Ein weiterer Charakterzug der christli­chen Rechtsauffassung ist es, dass das Recht dem Moral nicht gegen­überstehen darf.21 Deshalb hat die Scholastik ihre eigene Theorie über das Naturrecht ausgearbeitet. Der Staat hat also nicht in seinem eige­nen Namen zu befehlen, sondern in Gottes Namen. Die Grenzen seiner befehlerischen Macht werden gerade durch dieses inhaltlich sehr ge­nau umschriebenes Naturrecht bestimmt.22 Wenn der Staat diese Gren­zen überschreitet, kündigt er eigentlich den Dienst Gottes, er eignet sich seine Macht nur noch unrechtmässig an, er wird zu einer grossen Gewaltorganisation, und er kann die immer mehr atomisierenden Gemeinschaften der Gesellschaft nur mit äusserlichem Zwang, bezie­19 Vgl. HORVÁTH, S., Nemzeti erkölcs - keresztény erkölcs [Nationales Moral - christliches Moral] in HORVÁTH, S., Örök eszmék és eszmei magvak Szent Tamásnál[Ewige Ideen und Ideensamen beim heiligen Thomas von Aquin], Budapest, 1944, 258. 20 Vgl. HORVÁTH, A., Eigentumsrecht nach dem hl. Thomas von Aquin, Graz 1929,176. 21 Vgl. HORVÁTH, S., A természetjog rendező szerepe [ Die ordnende Rolle des Naturrechtes], Budapest 1941, 8. 22 Vgl. HORVÁTH, S., A természetjog rendező szerepe [ Die ordnende Rohe des Naturrechtes], Budapest 1941, 3.

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