Folia Theologica 19. (2008)
Kuminetz, Géza: Die Teilnahme des katholischen Menschen am öffentlichen Leben im Lichte der gesellschaftsphilosophie von Sándor Horváth O. P.
DIE TEILNAHME DES KATHOLISCHEN MENSCHEN 153 haben die Lügen, Betrüge, Entrechtungen oder etwa die Raubtaten im Privatleben noch als Sünden gegolten, im öffentlichen Leben jedoch haben sie als Staatsinteressen Bürgerrecht erhalten. Diese Feststellung bezieht sich praktisch auch auf die Rechtsstaaten von heute, weil sie die Idee des Morals nicht verteidigen und verkörpern möchten, verneinend die Abhängigkeit des gesellschaftlichen Lebens von den moralischen Gesetzen, und diese Auffassung steht auch in scharfem Gegensatz mit der katholischen Auffassung. Wir müssen heute sogar über das gesellschaftliche Leben behaupten, dass das Böse seine Taten immer offener und strafloser macht, und damit lässt es die sonst so oft erwähnten grundlegenden Menschensrechte wehrlos. Doch sogar im vollkommensten Staat verfügen die Staatsbürger über spezifische unantastbare Rechte und Pflichten, die der Staatsmacht und allen Kräften des Bösen Grenzen setzen. Da die Übergriffe des sich selbst vergötternden Staates die Bürger bemerkt hatten, und sie begonnen im Staat einen Feind zu sehen, Hessen sie die Parteien entstehen, um sich selbst zu schützen. Nach Horvath war das der Hauptgrund für die Entstehung der Parteien. Von nun an ist das Hauptgefühl im Zusammenhang der Parteien immer mehr die Feindlichkeit geworden, weil sie fühlten und das mit Recht, dass die Staatsmacht sie bedroht und unterdrückt. Doch versuchten leider auch die Parteien selbst, weil sie Partialinteressen verkörpern, ihre Macht mit den Prinzipien von Macchiavelli zu sichern, die machthaberischen Übergriffe des Staates zum Teil zurückschlagend. Infolgedessen wurde das öffentliche Leben immer ungerechtlicher, grausamer, und es ist allmählich durch das Misstrauen und einen verbitterten Kampf durchdrungen, die jedes gesellschaftliche Element zum Schweigen zu bringen versuchten, das als eine unentbehrliche Grundlage des Gesellschaftslebens die moralische Ordnung forderte. Der sich selbst vergötternde Staat hat sich zur gleichen Zeit so vorgestellt, als ein liberaler, das heisst freisinniger, also als ein die Rechte der Bürger sichernder Staat. Diese Rechte konnten nach seiner Auffassung nur so gesichert werden, wenn er sein Ziel offen verkündete, nach dem er die ihn beunruhigende und das Gewissen wach haltende moralische Ordnung loswerden wollte, und damit bot er allerlei Gedanken, die im Gesellschaftsleben durchzusetzen wünschten, einen freien Platz. Um dieses Ziel erreichen zu können, erwies die Presse dem Staat einen guten Dienst, die die neuen Gedanken mit grosser Begeisterung verbreitete. So wurde das öffentliche Leben durch die