Folia Theologica 18. (2007)

Markus Müller: Die Berufung im kanonischen Prozessrecht

166 M. MULLER mum post citationes peractas et dubii formulam statutam" (Art. 267 § 2 DC); anschließend ist die Wortstellung anders, aber ohne dass der Sinn verändert wird. Zur Verhandlung der Sache und zum Ur­teil ist also, wenn nicht etwa die Beweise zu ergänzen sind, nun­mehr sobald als möglich nach der Vornahme der Ladungen und der Festlegung der Streitfrage zu schreiten. 11. Abschließende Bemerkung Die Frage, inwieweit einzelne der nunmehr vom PCI für Ehe­nichtigkeitsprozesse vorgelegten Spezialnormen der neuen EPO unter bestimmten Umständen auch auf den „processus contentio­sus" Anwendung finden, ist sicherlich interessant, würde aber den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Es ist naheliegend, dass zumindest einige das allgemeine Recht für den Ehenichtigkeitsprozess konkre­tisierende Vorschriften auch beim Auslegen der Normen für den „processus contentiosus" im Rahmen des Zurückgreifens auf Paral­lelstellen bei Rechtszweifeln (vgl. c. 17 CIC) oder der Gesetzesana­logie beim Fehlen einer genauen Vorschrift (vgl. c. 19 CIC) hilfreich sein können. IV Das Berufungsverfahren im kanonischen Strafprozeß 1. Das Berufungsrecht des Angeklagten Bei den Vorschriften des c. 1727 CIC handelt es sich um eine Spezialnorm zu den Normen des „processus contentiosus" für den Strafprozess, die durch c. 1728 § 1 CIC anwendbar ist. Selbst wenn er von der Anklage freigesprochen wurde, kann der Angeklagte un­ter Umständen Berufung einlegen, etwa wenn der Freispruch allein aus Mangel an Beweisen stattgefunden hat. Auch hierfür sind die Vorschriften des c. 221 CIC als „Schlüsselkanon"53 über die Befug­nis der Gläubigen, ihre Rechte vor der zuständigen kirchlichen Be­hörde zu verteidigen (vgl. c. 221 § 1 CIC), den Anspruch auf ein 53 DI MATTIA, G., II principio di legalitä nel processo penale canonico, in: AA. VV., Il Diritto della Chiesa. Interpretazione e prassi [Atti del XXVII Con­gresso Nazionale di Diritto Canonico, Napoli-Pozzuoli, 11-14 settembre 1995] (Studi Giuridici XLI), Città del Vaticano 1996, 186.

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