Folia Theologica 17. (2006)

László Farkas: Die Eucharistie und die Kirche in den ökumenischen Dialogdokumenten

34 L. FARKAS auch die ganze Kirche mit jeder einzelnen Feier der Eucharistie zu tun hat" (Bristol II/3)28. Die zweite These ist von grosser Bedeutung, weil es vorher für den Protestantismus charakteristisch war, dass die „Koinonia"-stiftende und Kirche-konstituierende Kraft der Eucharistie auf die konkrete Ortsgemeinde begrenzt blieb. Nach Auffassung der Lutheraner kann „nur derjenige, dem die Sündenvergebung zugesprochen wird, diese Vergebung anneh­men, indem er der Verheissung glaubt und Brot und Wein als Un­terpfand empfängt"29. Nach katholischer Auffassung geht es dage­gen in der Eucharistie in erster Linie nicht um das gläubige Indivi­duum, sondern um die Kirche als ganze im Himmel und auf Erden. Deshalb verwirft das Konzil von Trient in dem can. 330 die Auffas­sung, das Messopfer bringe nur demjenigen Nutzen, der die Kom­munion empfange, oder man dürfe es nicht für Lebende und Ver­storbene, für Sünden, Strafen, zur Genugtuung und für andere Nöte darbringen31. „Doch auch die Lutheraner erkennen unter Hinweis aufApol. XXIV, 94 an, dass das Gebet für die Toten nicht verboten sei"32. 3. These: Den in der nachlconziliaren Zeit verfassten Dokumenten des ÖRK zufolge breitet sich die „Koinonia"-stiftende Perspektive der Eucharistie auf die ganze Welt und Menscheit aus: die Eucharistie wird als Zeichen und Mittel der Einheit (ähnlich zu dem LG 1) der Kirche, der Menschheit und der Welt dargestellt. 28 Bristol 1967, Studienergebnisse der Kommission für Glauben und Kirchen­verfassung, OR B 7/8, Stuttgart 1967, Die Heilige Eucharistie, 87. 29 HONIG, Elisabeth, Die Eucharistie als Opfer nach den neueren ökumeni­schen Erklärungen, Paderborn 1989, 38. 30 „Si quis dixerit, Missae sacrificium... soli prodesse sumenti; neque pro vivis et defunctis, pro peccatis, poenis, satisfactionibus et aliis necessitatibus offeri debere: a. s.“ (DS 1753). 31 Vgl. HÖNIG, Elisabeth, Die Eucharistie als Opfer nach den neueren ökume­nischen Erklärungen, Paderborn 1989, 38. 32 Ebd. 38; Im Punkt 1.4 der Äusserung „Lehrverurteilungen - kirchentren­nend?“ kann man folgendes lesen: „Der „Leib Christi“ umschliesst mehr als die hier und jetzt feiernde Gemeinde oder die tatsächlich essenden circum­stantes. Diese universale Dimension der Eucharistie wurde von der Reforma­tion niemals in Abrede gestellt. Insofern erweisen sich z. B. die lutherischen Lehrbestimmungen durchaus aufgeschlossen für eine kirchliche Praxis, die bestrebt ist, im Sinne des biblischen Gedankens der xoLuuiuia (Gemeinschaft) auch die verstorbenen Christen in die leibhafte Gemeinschaft Jesu Christi, wie sie im Altarsakrament manifest ist, zeichenhaft einzubeziehen“.

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