Folia Theologica 16. (2005)

Philipp Ernst Gudenus: Klerikerzölibat im Wiederstreit

KLERIKERZOLIBAT IM WIDERSTREIT 61 sönliche Entscheidung: die Antwort auf eine liebevolle Einladung des Herrn. Diese Einladung ergeht auch heute an viele junge Men­schen. Es geht darum, ein Umfeld zu schaffen, in dem Zölibat als freier eigener Entschluß möglich bleibt. Der gesetzliche Rahmen ist dabei nur eine der notwendigen Voraussetzungen. Es ist ein gesun­des Umfeld vonnöten, in dem die Berufung vernommen werden und reifen kann - trotz der vielen lauten Stimmen, die andere Op­tionen aufdrängen wollen. a) Den Glauben stärken Der can. 373 CCEO hat sowohl dem Zölibat als auch dem verhei­rateten Priestertum seine Wertschätzung erwiesen17. Sicher besteht eine besondere Analogie zwischen dem ehelosen Christus und dem geweihten Amtsträger. Stickler meint dazu: „Das Priestertum Christi ist ein tiefes Geheimnis unseres Glau­bens. Um es verstehen zu können, muß der Mensch sich einer über­natürlichen Sicht öffnen, das menschliche Deliken dem über­menschlichen unterwerfen, ln Zeiten eines lebendigen Glaubens, der nicht nur den einzelnen Gläubigen trägt und orientiert, son­dern auch das Leben der Gemeinschaft durchdringt und formt, steht der Priester-Christus als lebendiges Zentrum des persönlichen und gemeinschaftsbetonten Glaubenslebens im Bewußtsein aller. ln Zeiten des Glaubensschwundes aber verflüchtigt sich der Priester-Christus und verschwindet mehr und mehr aus dem Be­wußtsein der Menschen und der Welt, ist nicht mehr das Zentrum des lebendigen Glaubenslebens."18 Der damalige Kardinal Ratzinger hat in seinem 1996 erschiene­nen Buch „Salz der Erde" klargestellt, daß eine Vermehrung der Zahl der Priesterberufungen nicht durch Abschaffen des Priesterz­ölibats erfolgen könne: Das eigentliche Problem, das der Infrage­stellung des Priesterzölibats zugrundeliege, sei eine Krise des 17 Can. 373 CCEO: Caelibatus clericorum propter regnum coelorum electus et sacerdotio tam congruus ubique permagni faciendus est, prout fert universae Ecclesiae traditio; item status clericorum matrimonio iunctorum praxi Eccle­siae primevae et Ecclesiarum orientalium per saecula sancitus in honore ha­bendus est. 18 Op. cit., S. 59.

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