Folia Theologica 16. (2005)

Philipp Ernst Gudenus: Klerikerzölibat im Wiederstreit

KLERIKERZOLIBAT IM WIDERSTREIT 59 immer wieder der Hinweis auf die apostolische Praxis, zu der man wieder zurückkehren müsse. Wäre im vierten Jahrhundert der Kle­rikerzölibat neu eingeführt worden, dann wären die Kanones ganz anders formuliert worden und wären auf starken Widerstand ge­stoßen. Alles deutet darauf hin, daß die Zölibatskanones der Konzi­lien altes Gewohnheitsrecht schriftlich niederlegen. b) Zeugexa des Zölibats im Osten Auch die Kirchenväter und Kirchenschriftsteller der Gesamtkir­che wiederholen das Gebot der Enthaltsamkeit der Kleriker. Be­deutsam sind besonders die Schriften der östlichen Kirchenväter, die bezeugen, daß diese Praxis auch im Orient von den Klerikern eingefordert wurde. Stellvertretend für alle soll nur das Zeugnis des Bischofs Epiphanius von Salamis auf Zypern (315-403) ange­führt werden. Wie der Bischof in seiner „Darstellung des Glaubens" anführt12, läßt die Kirche zum Bischofs- oder Priesteramt sowie zum Diakonat nur diejenigen zu, die auf ihre Ehefrau in Enthalt­samkeit verzichten oder die Witwer geworden sind. So wenigstens, fährt er fort, handelt man dort, wo die Vorschriften der Kirche ex­akt eingehalten worden sind. Man könne dennoch feststellen, dass an verschiedenen Orten Priester, Diakone und Subdiakone weier- hin Kinder zeugen. Das geschehe aber nicht in Übereinstimmung mit der Norm, sondern sei eine Folge der menschlichen Schwäche, die immer dem Leichteren folge13. Ein anderer wichtiger Zeuge ist der Hl.Hieronymus14, der in sei­ner Schrift „Adversus Vigilantium" (406) gegen einige südgallische Priester, die den Zölibat mißachten, das positive Beispiel der Kir­chen des Ostens, Ägyptens und des Apostolischen Stuhls anführt, deren Priester enthaltsam - und wenn verheiratet, im Verzicht auf den Eheverkehr - leben15. Aus diesen Zeugnissen wie auch aus de­nen anderer, östlicher Kirchenväter wird deutlich, daß auch die Kleriker des christlichen Orients damals noch enthaltsam lebten. 12 Vgl. STICKLER, 43. 13 Patrologia Graeca 42. 823 ff. 14 STICKLER op. cit.. 44. 15 Patrologia Latina 23, 340-341: Aut virgines, aut continentes, aut si uxores habuerint, mariti esse desistunt.

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