Folia Theologica 15. (2004)

László Holló: Der Beitrag der Kirche zum Zusammenleben der Volksgruppen

DER BEITRAG DER KIRCHE 33 über ihrer Nation und in treuer Erfüllung ihrer bürgerlichen Aufga­ben ... das wahre Gemeinwohl zu fördern"4. Johannes Paul II. spricht sogar davon, „dass der Mensch seine tiefste menschliche Identität mit der Zugehörigkeit zu einer Nation"5 verbinde, und setzt sich nachdrücklich für das Recht auf kulturelle Identität der Nationen und Völker ein6. Die negativen Aspekte des Nationalgefühls hingegen zeigen sich in Expansion, Aggression, Herrschaft über andere nationale Gruppierungen, ein Gefühl der Überlegenheit, das zur Vernich­tung und vorsätzlichen Ausrottung anderer Nationen führt, und das man als Nationalismus bezeichnen kann. Andererseits haben in diesen Ländern die Minderheiten ohne Zweifel ein starkes Nationalbewusstsein, einen „Minderheitenna­tionalismus", der mitunter auch direkt gegen die Mehrheit gerich­tet sein kann. Vielmehr äußert er sich in einer überaus starken emo­tionalen Bindung an die eigene Nationalität. Dieses kann allerdings auch unter bestimmten Bedingungen die Form einer emotionalen Einstellung nationalistischen Charakters annehmen.7 Grund zur Anhänglichkeit, zur besonderen Verbundenheit sind z.B. die Muttersprache, die Kultur und die Geschichte, in die ein Mensch hineingewachsen ist und sich damit identifiziert. Das hat in sich nichts mit Nationalismus zu tun, weil es ja für einen auf die­se Weise mit sich selbst identisch gewordenen Menschen selbstver­ständlich ist, dasselbe auch den Angehörigen anderer Völker zuzu­billigen, ja zuzumuten. Der Nationalismus bleibt ein Häresie, selbst wenn er sich seiner aggressivsten und fremdenfeindlichsten Form entledigt hat und ist in allen seinen Ausprägungen strikt abzulehnen, da er offenkundig gegen das christliche Grundgebot der Nächstenliebe verstößt, da 4 Apostolicam actuositatem 14. 5 Laborem exercens 10. 6 Sollicitudo rei socialis 25. 7 Auf diese menschliche Unzulänglichkeit macht aufmerksam der Papst Johan­nes XXIII. im Pacem in terris, wenn er die Minderheiten mahnt, die Beson­derheiten ihres Stammes über Gebühr hervorzuheben, sei es in Reaktion auf die ihnen aufgezwungene schwierige Lage, sei es als Nachwirkung geschicht­licher Ereignisse. Vgl. dazu Pacem in terris 97.

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