Folia Theologica 14. (2003)

Mihály Kránitz: Die Annäherung der Religionen aus Christlicher Sicht und der Pluralismus der Religionen

70 M. KRANITZ schichte der Kirche einen Platz zuzuweisen. Ein früheres Kapitel bedeutete der starre Standpunkt des Konzils in Florenz (1442) in Hinsicht des Heils der Personen außerhalb der Kirche - die Nicht- gläubigen mit einbegriffen - (DS 1351). Ein Jahrhundert später er­klärte das Konzil von Trient (1545-1563) von der Lehre über die „Wunschtaufe" ausgehend feierlich die Möglichkeit des Seligwer­dens von Personen außerhalb der Kirche (DS 1524). Die späteren kirchlichen ußerungen verstärkten - obwohl vorsichtig - diese Richtung, diese Möglichkeit zugebend. Aber im Laufe der Jahrhun­derte äußerte sich kein Konzil über die Religionen als solche, an sich, wenigstens nicht in positivem Sinne.20 Ging das Vatikanum von diesem Schweigen aus? Das Konzil wollte zuerst in Verbindung mit dem Ökumenismus nur auf die Beziehungen zwischen Christen und Juden hinweisen, dann ging das künftige Dokument aber auf Bitte der in ihrer Mehr­heit aus nichtchristlichen Ländern gekommenen Bischöfe hin ne­ben den Juden auf die anderen Religionen auch ein. Papst Paul VI. (1963-1978) rief 1964 das Sekretariat der Nicht­christen ins Leben, ln dieses Jahr fiel auch das Erscheinen der Enzy­klika des Papstes Ecclesiam suam über den Dialog (die Nichtchristen einbegriffen); die Reise des Papstes nach Indien und sein Treffen mit den Vertretern der nichtchristlichen Religionen. Diese Gesten haben die Arbeit des Konzils außerordentlich stark beeinflusst und trugen dazu bei, dass die Kirche ihren Blick weiter als die Grenzen der westlichen Welt richtet und die Aufnahme der Beziehungen zu den anderen Religionen, nicht nur zum Judentum unternimmt. So hat sich das Objekt der Erklärung Nostra aetate erweitert, in­dem sie neben dem Judentum auch die anderen Religionen erfass­te, obwohl die Beziehung der Kirche zum Judentum darin am um­fangreichsten war. Es lohnt sich die umgekehrte Reihenfolge der Aufrechterhaltung der Beziehungen zu den Religionen in Lumen gentium (16) und in Nostra aetate (2-4) zu beobachten. Die Konstitu­20 Das Konzil in Florenz (1442) verurteilt die jüdische Religion außerordentlich entschieden: „Es werden also alle für fremd dem Glauben Christi erklärt, die nach Ablauf jener Zeit die Beschneidung, den Sabbat und die andern religiö­sen Vorschriften einhalten, und es wird ausgesagt, dass sie auf keinen Fall am ewigen Heil teilhaftig werden können, ausgenommen wenn sie irgendwann ihre Irrtümer loswerden” (DS 1348).

Next

/
Oldalképek
Tartalom