Folia Theologica 12. (2001)

Myriam Wijlens: Profil der Klienten eines Offizialates

PROFIL DER KLIENTEN EINES OFFIZIALATES 69 brauchs bei der Erstellung von Formularen, in Briefen usw. ausrei­chend berücksichtigt? Die Erstellung eines Profils könnte auch Fra­gen an die Ehe- und Familienpastoral aufwerfen: Erhalten Men­schen, deren Ehe gescheitert ist, ausreichend Informationen über die rechtlichen Möglichkeiten, die die Kirche anzubieten hat? Rei­chen den Betroffenen die Gespräche mit dem Pfarrer und den in der Seelsorge Tätigen oder sind regelmäßige Veröffentlichungen in kirchlichen Zeitschriften oder der weltlichen Presse gefragt? Zusammenfassend ist folgendes festzustellen: Vor allem die Fra­ge, ob die Kirche aus den geführten Verfahren eventuelle pastorale Konsequenzen ableiten kann und wer für solche pastoralen Aufga­ben der richtige Ansprechpartner sein könnte, legte den Versuch nahe, ein Profil der Klienten zu erstellen. Diese Frage hat gerade deswegen Relevanz, weil in der Diskussion um die Position der wiederverheirateten Geschiedenen immer wieder darauf verwiesen wird, dass im Grunde die Ungültigkeit von fast jeder Ehe im forum externum geklärt werden könnte. Wenn dies so sein sollte, dann muss sich die Kirche fragen, ob die Geschiedenen ausreichend in­formiert werden über die von der Kirche angebotenen rechtlichen Antworten auf ihre Situation. Wenn nun die Kirche sich als „im Dienst der Menschen stehend" versteht, so ist es ihre Aufgabe auf die Menschen zuzugehen und nicht zu warten, bis die Gläubigen selbst den Weg ins Offizialat gefunden haben.4 2. Erstellung eines Fragebogens Von der Voraussetzung ausgehend, dass die Erstellung eines Klientenprofils in mehrfacher Hinsicht wünschenswert sein dürfte, bestand der nächste Schritt der Überlegungen darin, zu klären, auf welche Weise ein solches Profil am besten erstellt werden könnte und sollte. Entschieden wurde, einen Fragebogen zu entwerfen, der von demjenigen, der vom Vorsitzenden Richter gern. c. 1428 § 1 4 Eine verbesserte Seelsorge für Geschiedene könnte zu einer geringeren An­zahl von wiederverheirateten Geschiedenen fuhren. Dazu gehört, dass die Of­fizialate ihre Aufgaben wahrnehmen, wie Paul WESEMANN dies beschreibt in „Das erstinstanzliche Gericht und seine pastorale Aufgabe,“ in Zenon GROCHOLEWSKI, Vincente CÁRCEL ORTI (Hrgs.), Dilexit Iustitiam, Stu­dia in Honorem Aurelii Card. Sabattani (Vatican: Libreria Editrice Vaticana, 1984) 91-118.

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