Folia Theologica 7. (1996)
Stanislav Zvolenský: Der "dolus" nach dem kanonischen Eherecht
94 S. ZVOLENSKŸ sein, wie Erwin von Kienitz schon im Jahre 1938 die arglistige Täuschung bei der Eheschließung kommentiert und schreibt: ..."Auf Seiten des betrügenden Teils liegt eine große sittliche Verworfenheit vor, und auf Seiten des betrogenen Teils in vielen Fällen ein Unglück, das ein ganzes Lebensglück zerstört. Der Rat, dies mit christlicher Ergebung zu ertragen, ist zwar nach Lage der Dinge das Einzige, was man einem solchen Menschen geben kann. Aber es ist die Frage berechtigt, und sie ist von kompetenterer Seite schon mehr als einmal erhoben worden, ob die weitere Rechtsentwicklung der Kirche nicht doch einmal dazu gelangen wird, eine rechtliche Garantie gegen solche arglistige Täuschungen zu schaffen. Man kann dies für eine zeitlich nicht näher bestimmbare Zukunft vielleicht hoffen, und man sollte es wünschen"41. Dann gibt er einen Rat, daß das einzige Mittel sei, um sich vor unliebsamen Überraschungen und vor allem vor arglistiger Täuschung durch den anderen Ehepartner zu sichern, die vom Eherecht und der Ehemoral der Kirche zugelassene Möglichkeit, den Ehekonsens unter einer Bedingung abzugeben42. 2.2. Die Dringlichkeit einer Vervollständigung In den 50-iger Jahren unseres Jahrhunderts erwachte das Interesse am Einfluß des dolus auf den Ehekonsens von neuem. Auslösendes Moment war die Anwendung des Kanon 1083 CIC 1917 auf verschiedene Ehefälle, in denen der Bittsteller auf Veranlassung des aufgerufenen Partners in eine verheerende Ehe gelockt worden war. Nach dem Gesetzbuch von 1917 verungültigte nur ein Irrtum in der Person die Ehe. Man versuchte zu beweisen, daß die arglistige Täuschung einen Eigenschaftsirrtum bewirkte, der einem Irrtum in der Person gleichkam. Die Argumentationskette war überaus kompliziert. Die Unangemessenheit des Kanon 1083 für diese Ehefälle und die Probleme bei seiner Anwendung führten zu neuen Spekulationen über das Verhältnis zwischen arglistige Täuschung und Ehekonsens43. 41 KIENITZ E., Christliche Ehe, Frankfurt am Main 1938, 253. 42 Vgl. KIENITZ E„ Christliche Ehe, 253. 43 Vgl. VANN K.W., Dolus: Canon 1098 of the revised Code of Canon Law, in Jurist 47 (1987) 376.