Folia Theologica 7. (1996)

Stanislav Zvolenský: Der "dolus" nach dem kanonischen Eherecht

FOLIA THEOLOGICA 7 (1996) 83 Stanislav ZVOLENSKŸ DER„DOLUS” NACH DEM KANONISCHEN EHERECHT Einleitung Die Promulgation des CIC 1983 hat den Kanonisten und Theologen in den vergangenen Jahren viele neue Möglichkeiten eröffnet, ihre Einsich­ten und ihre Kenntnise des kirchlichen Rechts und seiner letzten Quellen in der Theologie und im Selbstverständnis der Kirche zu vertiefen. Ein Gebiet, das auf Jahre hinaus Gegenstand intensiver Studien sein wird, ist das Eherecht. Im Eherecht wieder verdient der Kanon 1098 be­sondere Beachtung, der den dolus, die arglistige Täuschung, erstmals als caput nullitatis eingeführt hat. Auf fortgesetzte Studien des Kanon 1098 und Bemühungen in diesem Bereich drängte auch der Heilige Vater schon im Jahre 1984 in seiner Ansprache an die Mitglieder der Rota Ro­mana1. Die genannte kirchliche Norm stellt auch heute einen lebendigen Punkt und zieht das Interesse an. 1. Der Inhalt des Begriffes „dolus” 1.1. Das Römische Recht Weil das Römische Recht wegen seiner inneren Perfektion in der Rechtsordnung unserer Zeit fortlebt2, scheint es berechtigt, auch die Erörterung über „dolus” an dieser Grundquelle zu beginnen. 1 AAS 76 (1984) 648: „Ma rimangono ancora canoni, di rilevante importanza nel di- ritto matrimoniale, che sono stati necessariamente formulati in modo generico e che attendono una ulteriore determinazione, alia quale potrebbe validamente cont- ribuire innanzitutto la qualificata giurisprudenza rotale. Penso, ad esempio, alla de­terminazione del „defectus gravis discretionis iudicii”, agli „officia matrimonialia essentialia”, alie „obligationes matrimonii essentiales”, di cui al can. 1095, come pure alia ulteriore precisazione del can. 1098 sull’errore doloso, per citare solo due canoni.” 2 Vgl. ROBLEDA O., Introduzione alio studio dei diritto privato romano, Roma 1979, 36-39.

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