Folia Theologica 7. (1996)

Hugo Schwendenwein: Die rechtliche Verrankerung der Theologie an der österreichischen Universität

60 H. SCHWENDENWEIN Akademische Autonomie — Kirche — Staat. Nach der Revolution von 1848 wurde die Universität durch die Thun’sche Reform5 neu organisi­ert. Diese Reform stand im Sinne der Ideale der Revolution von 1848 im Zeichen der akademischen Freiheit. Der Ausgleich zwischen universitä­rer Autonomie und staatlicher Ingerenz, der die Thun’sche Reform cha­rakterisiert, kann als äußerst gelungen bezeichnet werden. Für die theologischen Fakultäten ist zu beachten, daß das Jahr 1848 nicht nur eine Lösung von der — staatlichen Bevormundung der Universität — sondern auch eine Lösung von der staatlichen Bevormundung der Kirche gebracht hat. Die theologischen Fakultäten stehen in einem mehrfachen Bezugsge­füge, das von der — Autonomie der Fakultät — von der staatlichen Ingerenz in den akademischen Raum (seitens des zuständigen Ministeriums) und — von der kirchlichen Kompetenz her zu sehen ist. Die kirchlichen Kompetenzen sind im Österr. Konkordat v. 5. Juni 1933 Art. V konkreti­siert. Staatliche Einrichtungen. Nach österreichischem Recht, zu dessen Bestand auch das Konkordat zählt, ist die theologische Fakultät eine Ein­richtung des Bundes (der Republik Österreich), also eine staatliche Ein­richtung so wie die juridische oder die geisteswissenschaftliche oder die naturwissenschaftliche Fakultät. Sie wird vom Staat erhalten, was Ge­bäude, Personal und Sachausstattung anbelangt, sie muß sich wie die an­deren Fakultäten um ihren Anteil am Budget (z. B. Bücherbudget) der Universität auseinandersetzen usw. Ihre Professoren sind so wie die der anderen Fakultäten Staatsbeamte. Sie werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Ein Teil des Personals sind Vertragsbedienstete des Bundes. 5 Hans LENTZE, Die Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unter­richtes 7, Sitzungsberichte der philosophisch-historischen Klasse der Österreichi­schen Akademie der Wissenschaften. Bd. 239, 2), Wien 1962, S. 42.

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