Folia Theologica 7. (1996)
Hugo Schwendenwein: Die rechtliche Verrankerung der Theologie an der österreichischen Universität
60 H. SCHWENDENWEIN Akademische Autonomie — Kirche — Staat. Nach der Revolution von 1848 wurde die Universität durch die Thun’sche Reform5 neu organisiert. Diese Reform stand im Sinne der Ideale der Revolution von 1848 im Zeichen der akademischen Freiheit. Der Ausgleich zwischen universitärer Autonomie und staatlicher Ingerenz, der die Thun’sche Reform charakterisiert, kann als äußerst gelungen bezeichnet werden. Für die theologischen Fakultäten ist zu beachten, daß das Jahr 1848 nicht nur eine Lösung von der — staatlichen Bevormundung der Universität — sondern auch eine Lösung von der staatlichen Bevormundung der Kirche gebracht hat. Die theologischen Fakultäten stehen in einem mehrfachen Bezugsgefüge, das von der — Autonomie der Fakultät — von der staatlichen Ingerenz in den akademischen Raum (seitens des zuständigen Ministeriums) und — von der kirchlichen Kompetenz her zu sehen ist. Die kirchlichen Kompetenzen sind im Österr. Konkordat v. 5. Juni 1933 Art. V konkretisiert. Staatliche Einrichtungen. Nach österreichischem Recht, zu dessen Bestand auch das Konkordat zählt, ist die theologische Fakultät eine Einrichtung des Bundes (der Republik Österreich), also eine staatliche Einrichtung so wie die juridische oder die geisteswissenschaftliche oder die naturwissenschaftliche Fakultät. Sie wird vom Staat erhalten, was Gebäude, Personal und Sachausstattung anbelangt, sie muß sich wie die anderen Fakultäten um ihren Anteil am Budget (z. B. Bücherbudget) der Universität auseinandersetzen usw. Ihre Professoren sind so wie die der anderen Fakultäten Staatsbeamte. Sie werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Ein Teil des Personals sind Vertragsbedienstete des Bundes. 5 Hans LENTZE, Die Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unterrichtes 7, Sitzungsberichte der philosophisch-historischen Klasse der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Bd. 239, 2), Wien 1962, S. 42.