Folia Theologica 7. (1996)

Bronislaw Wentanty Zubert O.F.M.: Error in persona und error in qualitate personae (c. 1097 § 1-2 CIC 1983)

40 B. W. ZUBERT te Schwierigkeiten. Der Irrtum in der Person ist ein objektiv wesentlicher Irrtum, denn er betrifft die Person des Kontrahenten selbst. Der Ehewilli­ge, der in diesem Irrtum verbleibt, schließt die Ehe ungültig. Denn nach c. 126, eine Handlung, die vorgenommen wurde aus Irrtum, der sich auf etwas bezieht, was ihr Wesen ausmacht, ist ungültig. Zweifelsohne ist die Person des Kontrahenten das wichtigste Element des Objekts des Ehekonsenses. Wenn also bei der Eheschließung ein Partner nicht die Person ist, für die sie sicht angibt, kann man nicht vom einen gültigen Ehekonsens des anderen Partners reden. Die Nupturienten sind nämlich nicht nur das Subjekt der Ehe, aber auch gleichzeitig ihr materielles Ob­jekt, deswegen bildet der Irrtum in der Person einen wesentlichen Man­gel der Ehekonsenses, noch deutlicher — sein Nicht — Vorhandensein. Die Grundlage dieses Ehekonsensmangels ist die Tatsache, daß die Eheschließung, die Beginn einer unauflösbaren Lebensgemeinschaft ist, mit jemand anderen zustande kommt, als man beabsichtigt hat. Die Bereitschaft so eine Lebensgemeinschaft zu gründen, hängt doch in nor­malen Verhältnissen von der Kenntnis des anderen, konkreten Menschen, ab. Als klassisches Beispiel solchen Irrtums, wird gewöhnlich die Ehe Jakobs mit Lea, statt mit Rachel, zitiert (Gen 21-30). Allgemein wird es angenommen, daß die analysierte Codexnorm, eine Norm des Naturrech­tes sei28. Die Ehe unter dem Einfluß des Irrtums in der Person ist auch dann ungültig, wenn der irrende Nupturient nach der Wahrheitsentde- chung bereit wäre die falsche Wahl des Partners anzunehmen. Solch Ehe müßte gültig gemacht werden29. In den heutigen sozialen Verhältnissen scheint die Möglichkeit eines Irrtums in der Person sehr beschränkt zu sein. Praktisch ist sie in den Ländern reell, in denen die Frauen den Moslemsschleier tragen (Tschart- schaf), bzw. im Fall der Zwillinge, blinder, tauber, stummer Personen oder bei der Eheschließung durch einen Stellvertreter oder durch die Presse Vermittlung (Zeitungsanzeige)30. 2. Es ensteht doch die Frage, ob der Irrtum in der Person nur ihre physische Identität betrifft? Die Antwort scheint nicht einfach zu sein. Die traditionelle Auffassung des Irrtums in der Person — die physische 28 ZUROWSKI, a.a.O., S. 244-245; GÓRALSKI, a.a.O., S. 101-102. LÜDICKE, Das Heiligungsamt der Kirche. Die Ehe, MK, c. 1097/1-2, nr. 5. 29 Ebd.,c. 1097/1, nr 2. 30 HEIMERL, PREE, a.a.O., S. 221; GÓRALSKI, a.a.O., S. 102.

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