Folia Theologica 7. (1996)

Stanislav Zvolenský: Der "dolus" nach dem kanonischen Eherecht

DER „DOLUS” NACH DEM KANONISCHEN EHERECHT 99 Im Kodex konnte man eine ganz neue Regelung des Gesetzgebers über die Ungültigkeit einer Ehe infolge der arglistigen Täuschung finden. Die neue Norm befindet sich im Kanon 1098 und lautet: Qui matrimonium init deceptus dolo, ad obtinendum consensum pat­rato, circa aliquam alterius partis qualitatem, quae suapte natura consor­tium vitae coniugalis graviter perturbare potest, invalide contrahit. Mit anderen Worten dürfen wir sagen, daß diese Norm die Eheungül­tigkeit auf Grund des Eigenschaftsirrtums bestimmt; denn durch die arg­listige Täuschung betreffs einer verschwiegenen Eigenschaft, die ihrer Natur nach die Gemeinschaft des ehelichen Lebens schwer stören kann, kam der Ehekonsens zustande. 3. Der Kanon 1098 des CIC 1983 Nachdem wir uns mit dem Inhalt des Dolus-Begriffes befaßten und die Entwicklung zur Einführung der neuen Dolus-Norm in das katholi­sche Eherecht verfolgten, machen wir jetzt weitere Schritte, um die gel­tende kirchliche Dolus-Norm richtig zu verstehen. Zuerst befassen wir uns mit dem psychologischen Prozeß, wie er ungefähr im getäuschten Menschen verläuft. 3.1. Der psychologische Mechanismus des dolus Was die alten Kanonisten festgelegt haben, dürfen wir, um tiefer die ganze Problematik zu durchdringen, gekleidet in die moderne Sprache, als psychologischen Mechanismus eines Konsens ex dolo als actus huma­nus betrachten. Dolus beeinflußt direkt den Intellekt des Getäuschten (kognitive Ebe­ne) und nur über den Intelekt übt er seinen Einfluß auf den Willen des Getäuschten aus (volitive Ebene).59 * 307 59 SCIALOJA V. schreibt: „... sicché la teória del dolo viene in considerazione diretta con quella dell’errore , della quale non è che un corollario ... poiché Terrore, quan­do ha quelle tali qualità che abbiamo fin qui determinato, produce i suoi effetti vi- zianti il negozio giuridico, indipendentemente dalla causa che ha generato Terrore medesimo: questa causa puö essere anche dolo.” in: Negozi giuridici, Roma 1933, 307. Dieselbe Meinung äußert GANGOITI B.: „Proindeque huiusmodi expositionis conclusio est quod actio dolosa a decipiente elicita terminatur, et quidem cum «■

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