Folia Theologica 3. (1992)

Péter Erdő: Laikale Kirchenämter und kirchliches Arbeitsverhältnis mit besonderer Rücksicht auf Ungarn

112 P. ERDŐ 129 § 2 und der Bestimmung des can. 274 § 1 gesehen. Wie bekannt, hat das Schema des heutigen can. 274 § 1 noch gesagt: „Soli clerici obtinere possunt officia ad quorum exercitium requiritur potestas odrinis aut po­testas regiminis ecclesiastici ordine sacro innixa”2. Der Ausdruck ordine sacro innixa findet sich im promulgierten Text des Kanons nicht mehr. Die Kommission hat nämlich den Reichtum der Lehre des Konzils über diese Frage vor Augen gehalten, und wollte nicht den sakramentalen Ursprung der ganzen Leitungsgewalt in der Kirche direkt behaupten3; aber sie wollte die Verbindung zwischen der Ordination und der Befähigung zur Ausübung dieser Vollmacht auch nicht leugnen. Der Text des gelten­den can. 274 § 1 scheint den theologischen Zusammenhang zwischen dem Weihesakrament und der Fähigkeit zur Leitungsgewalt zu betonen. Der Unterschied zwischen dem allgemeinen Priestertum der Gläubigen und dem sacerdotium ministeriale ist tatsächlich ein wesentlicher (vgl. LG 10 b). Daher nennen die Kanonisten klerikale Kirchenämter diejenige officia, die als notwendige Bedingung die heilige Weihe voraussetzen.4 Daraus folgt aber, dass laikale Kirchenämter, diejenigen genannt werden können, zu denen die heilige Weihe nicht notwendig ist. Auch wenn diese Defini­tion negativ scheint, ist sie eine Folge des Laienbegriffs des can. 207 § 1 („die übrigen dagegen heissen auch Laien"). Trotz dieser Begriffsbestimmung der laikalen Kirchenämter bleibt schwie­rig allgemein festzusetzen, welche Kirchenämter als Laikale zu betrachten sind. Die heilige Weihe kann nämlich für ein Kirchenamt in verschiedenen Weisen erfordert werden. Es kann durch eine ausdrückliche Erwähnung geschehen, und zwar in der Rechsnorm oder im Dekret, wodurch dieses Amt errichtet wird (vgl. can. 145 § 2). Hier kann also klar gesagt werden, dass dieses Amt das Weihesakrament erfordert. Es ist aber auch möglich, dass nur die eigenen Funktionen dieses Kirchenamtes angegeben werden, diese Tätigkeiten aber, von ihrer Natur aus, die Weihe voraussetzen. In diesem zweiten Fall ist die Sache klar, wenn es um liturgisch-sakralen 2 Communicationes 14 (1982) 71. 3 Vgl. GHIRLANDA, G., in BONNET, P. A. - GHIRLANDA, G., De christifi- delibus. De eorum iuribus, de laicis, de consociationibus. Adnotationes in Codicem, Romae 1983,65; über die verschiedenen Meinungen über den Ursprung der heiligen Gewalt, siehe z. B. CELEGHIN, A., Origine e natura della potestà sacra. Posizionipostconciliari, Brixiae 1987. 4 GHIRLANDA, in BONNET - GHRILANDA 65.

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