Folia Theologica 1. (1990)
Günter Virt: Ist auf das Gewissen Verlaß?
82 G. VIRT Das kirchliche Lehramt hat dem wachsenden Sinn dafür, daß das reife Gewissen auch schöpferisch und selbständig ist und nicht bloß Ableseorgan für Normen im 2. Vatikanischen Konzil Rechnung getragen. Der Wandel in der Morallehre der Kirche auch in fundamentalen Bereichen ist beim genauen Vergleich zwischen dem für das 2. Vatikanische Konzil vorbereiteten Text des Schemas über die moralische Ordnung und dem Text, der schließlich in der Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute verbindliche Lehre der Kirche wurde und nun ist, gut zu sehen. In dem vorbereiteten Schema hatte es noch geheißen: "Die christliche Sittenordnung leitet die Gläubigen durch das Gewissen des einzelnen"31 32, d.h. das Gewissen ist also Herold für kirchlich vorgeschriebene Normen und völlig unselbständig. Konsequenterweise hieß es in diesem Text dann weiter bezüglich der Berufung auf die Freiheit und Würde des Gewissens: "Ein solches Recht, eine solche Freiheit, eine solche Würde des Gewissens besteht weder in der menschlichen Natur noch im Menschen, insoferne er Person ist."33 Und zustimmend wurde noch einmal die Enzyklika Gregor XVI. zitiert, in der die Lehre von der Gewissensfreiheit "damals aus den Zeitumständen vielleicht noch verständlich" als Deliramentum, als Wahnsinn bezeichnet wird.34 31. (Fortsetzung) 6. Regel: Eine Gewissensentscheidung muß sich an der Frage messen, wo kann ich mehr Gutes tun. Oft reicht Gerechtigkeit nicht aus, sondern das Gute zeigt sich immer im "Mehr" der Liebe. Eine Gewissensentscheidung ist dann richtig, wenn sie eigenes und anderes Leben fördert durch diesen Zug zur Liebe über die Gerechtigkeit hinaus. 7. Regel: Gottes Anruf an das Gewissen ist immer konkret. Alle Anregungen, die sich auf ein Irgendwo- und Irgendwann-einmal beziehen, sind keine echte Gewissensentscheidung. 8. Regel: Eine echte Gewissensentscheidung ist immer bereit, sich dem Urteil anderer auszusetzen. Nur im gemeinsamen Gespräch, Nachdenken, Beten und Argumentieren kann sich die Richtigkeit einer Gewissensentscheidung heraussteilen. Das Gewissen ist gerade nicht eine isolierte und isolierende Größe, sondern eine durch und durch soziale auf andere Personen ausgerichtete Struktur im Menschen. 32. Zit. nach K. GOLSER, Gewissen und objektive Sittenordnung, 21, Anm. 29. 33. Aa.O., 23. 34. Vgl. DS 2730.