Folia Theologica 1. (1990)
Günter Virt: Ist auf das Gewissen Verlaß?
GEWISSEN 71 17 geben kann." Und mit zustimmenden Bezug auf Max Scheler fährt Arnold Gehlen fort: "Das Prinzip der Gewissensfreiheit, nacht dem jeder Beliebige das Recht haben soll zu sagen und bestimmen, was gut und böse sei, könne nur als Ausdruck der inneren moralischen Anar- chie angesehen werden." Und Gehlen schließt: "So mag die Erhaltung der Ordnung das Opfer des eigenen Egoismus wert sein und vielleicht sogar des eigenen Gewissens."17 18 19 Allen Gewissenstheorien, die nun auf diesen unbestreitbaren Kausalzusammenhängen aufbauen, ist dies gemeinsam, daß sie das Gewissen als Spielball von vorgegebenen Kräften betrachten. Auf ein solches Gewissen ist allerdings kein Verlaß mehr. Es hat keinerlei eigenständige Kompetenz und hat im Konfliktfall zurückzustehen. Die exakt verifizierbaren Momente der modernen humanwissenschaftlichen Gewissenstheorien lassen sich skizzenhaft in dem Dreieck sogenanntes biologisches, sogenanntes psychologisches und sogenanntes soziologisches Gewissen zusammenfassen, das dies Determinanten menschlichen Verhaltens angibt. Die ursprüngliche Erfahrung des Gewissens läßt sich aber keineswegs in einem flächigen, bloß zweidimensionalen Schema einfangen, denn Gewissen bedeutet nicht bloß ein Ableseorgan für biologisch, psychologisch, gesellschaftlich und auch kirchlich vorgegebene Normen, die den Spielraum menschlichen Verhaltens abstecken. Der Gestalt des Gewissens kann man daher nicht mit einer univoken Begrifflichkeit beikommen. Gewissen bedeutet nämlich ganz wesentlich ein Selbstver17. A. GEHLEN, Moral und Hypermoral, Frankfurt 1969, 174. 18. A.a.O. 174. 19. A.a.O. 175.