Folia Theologica 1. (1990)
Günter Virt: Ist auf das Gewissen Verlaß?
66 G.VIRT kaum mehr von einem zu leisten ist. Eine gewisse Ratlosigkeit angesichts der Bestreitung der Eigenständigkeit des Gewissens von seiten nicht weniger psychologischer und soziologischer Schulen scheint sich dazuzugesellen. Eine zweite Beobachtung aber weist auf die ungerklärten Probleme in der eigenen Tradition. J. Stelzenberger konstatiert in seiner Monographie über die Geschichte des Gewissensbegriffes 19635 "ein arges Mißverhältnis zwischen der Häufigkeit der Verwendung und der Klarheit des vorgestellten Inhaltes”. Was kann dieser Begriff alles bedeuten? Der Münsteraner Moraltheologe Bruno Schüller unterscheidet mit logischer Präzision vier Weisen, in denen das Wort "Gewissen" gebraucht wird.6 1. Gewissen einfach im Sinne von sittlich (gewissenhaft bedeutet verantwortlich oder human). 2. Gewissen im Sinne von praktischer Vernunft und ethischem Urteilsvermögen. 3. Gewissen im Sinne von einem inneren Gebieter und Richter. 4. Gewissen im Sinne von Herz, Gesinnung oder sittlichem Subjekt bringt jeweils das sittliche Dasein des Menschen unter diesem oder jenem Aspekt zur Sprache. Bruno Schüller folgert daraus, daß es sich bei diesem Begriff "Gewissen" daher um ein "Angebot handelt, das man auch ausschlagen kann, denn es gibt zum Wort Gewissen Synonyma".7 Ein geschichtlicher überblick müßte zeigen, daß der Gewissensbegriff eine spezifische Leistung des sogenannten christlichen Abendlandes ist, aber nichtsdestoweniger in seiner Bedeutungsvielfalt uneinheitlich.8 Dies übersteigt jedoch diesen Rahmen. Dennoch möchte ich in einem ersten Gedankenschritt ganz kurz an das Gewissensdenken bei Thomas von Aquin deswegen erinnern, weil seine Auffassung für lange Zeit geschichtsmächtig wurde und dann die Momente der Leugnung 5. J. STELZENBERGER, Syneidesis, conscienda, Gewissen, Paderborn 1963, Í3. 6. B. SCHÜLLER, Die Begründung sittlicher Urteile, 1980, 40-57. 7. A.a.O. 56. 8. J. STELZENBERGER, Syneidesis, conscientia, Gewissen, Paderborn 1963.