Folia Theologica 1. (1990)
Günter Virt: Ist auf das Gewissen Verlaß?
FOLIA THEOLOGICA 1 (1990) 63 Günter VIRT IST AUF DAS GEWISSEN VERLAß?* Die Verantwortung des Menschen angesichts der großen Probleme der modernen Welt gibt uns die Rückfrage nach jenen Strukturen in der menschlichen Person auf, die sie überhaupt befähigen, Verantwortung zu übernehmen. In der Suche nach der Beantwortung dieser Frage hat die abendländische Geistesgeschichte als spezifische Leistung dieses Kulturraumes den Begriff des Gewissens geformt. Die Rede vom Gewissen ist in unseren Tagen von zahlreichen Widersprüchen gekennzeichnet: Widersprüchen zwischen den verschiedenen Theorien und Ideologien, Widersprüchen zwischen Theorie und Praxis und von widersprüchlichen Interessen in der heute gewiß nicht seltenen Berufung auf das Gewissen. Eine Reihe junger Menschen halten militärischen Wehrdienst für unvereinbar mit ihrem Gewissen. Andere berufen sich auf ihr Gewissen, wenn sie zivilen Ungehorsam leisten. Die modernen Staaten haben in den Gesetzesreformen der letzten Jahre immer mehr Moralprobleme, die bislang rechtlich eindeutig geregelt waren, in die Kompetenz des Gewissens ihrer Bürger gestellt. Der Ruf nach dem Gewissen ist in Politik, Forschung, Wirtschaft, technischer Weltgestaltung, Verwaltung usw., aber auch in der Kirche unüberhörbar.1 * Dieser Text geht auf einen Vortrag im Rahmen einer Ringvorlesung an der Johannes-Kepler-Universität Linz 1988 zurück und ist auf ähnliche Weise in englischer Sprache (Conscience in Conflict?) veröffentlicht in: G. Zecha/P. Weingartner (Hg.), Conscience: An Interdisciplinary View, Dordrecht 1987, 165-191. 1. Das II. Vaticanum hat sich z. B. zur verantwortlichen Elternschaft bekannt. Viele Bischofskonferenzen und beileibe nicht nur die österreichischen und deutschen Bischöfe haben in der umstrittenen Frage der Methoden der Empfängnisregelung auf verschiedene Weise die Achtung vor dem Gewissensentscheid der Gläubigen betont: D. Tettamanzi spricht von 38 Erklärungen von Bischofskonferenzen aus insgesamt 36 Ländern (vgl. D. TETTAMANZI, II magistero delle Conferenze Episcopali europee e la Humanae vitae, in: Lateranum N. S. 44,1978,48-91, hier 52) unter ihnen die kanadische Bischofskonferenz, (Fortsetzung folgt auf der nächsten Seite)