Folia Theologica et Canonica, Supplementum (2016)

Géza Kuminetz, Aktualitdt der thomistischen Staatsidee

AKTUALITÁT DER THOMISTISCHEN STAATSIDEE 175 Deshalb kann eine wirklich grosse Vereinigung über den Nationen nur durch die Kirche von Christus verwirklicht werden. Wenn das also die Staaten voll- kommen vemachlassigen, oder mit dér Verneigung ihrer Prinzipien eine Ge- meinschaft gestalten wollen, kann das Ende einer solchen Gestaltung schon im voraus vorherzusagen. Solche Vereinigung muss das Wohl der ganzen Men- schheit vor Auge haltén, was nur dann möglich ist, wenn die Seelen von Men- schenliebe erfüllt sind. Die Natur verlangt nichts Unmögliches. Deshalb ist die Rechtfertigung (iustitia generalis) auch im Rahmen der Natur und mit ihrer Kraft möglich. Wenn diese durch die Übernatürlichen erganzt werden oder wir uns mindestens mit gutmütiger Gleichgültigkeit62 (also nicht mit prinzipieller oder praktischer Verneinung) gégén sie verhalten, werden die Kràfte der Natur nur immer grosser sein, und die Vereinigung kann leichter verwirklicht werden.”'’3 Nachdem wir die früher geschilderten Staatstypen mit der christlichen, genauer gesagt der Staatsidee von Thomas von Aquin verglichen habén, miissen wir feststellen, dass die absolutistische Staatsidee, die auf dem Prinzip der iibertriebenen Volkssouverànitat basiert, femer die liberale Staatsidee64 und “ In dieser Studie untersuchen wir nicht die wesentlichen Fragen dieser gutmütigen Gleichgültigkeit, das heisst die Probleme der Beziehung zwischen dem Staat und der Kirche, wir sagen nur, dass die Staatsmacht verpflichtet ist, die Gewissens- und Religionsfreiheit zu sichern. Ferner erleuchtet es aus den obigen auch hervor, dass die Kirche an keine Staatsform verbunden ist, nur daran, dass die Völker im Staat leben sollen. Das bedeutet auch, dass die Kirche und der Staat zwei souverane und vollkommene Gesellschaften mit unterschiedlichen Zielen sind, die eben deshalb voneinander getrennt, aber nicht ohne die andere leben. Sie brauchen einander, deshalb kann ihre gesunde Beziehung nichts anderes sein, ais die ehrliche Zusammenarbeit (sana cooperario). Es lohnt sich hier Endre Nizsalovszky, einen bekannten ungarischen Juristenprofessor zu zitieren: „Im Laufe des Ringens der Menschheit in den letzten zwei Jahrtausenden konnte sich die Kirche nur so aufrechterhalten, dass sie mit keiner der Staatseinrichtungen verschmolzen war, die der unge- duldige Mensch spater von sich selbst verwarf. Die Kirche stand eben über den Formen des staat- lichen Einrichtens, und sie stellte ihre eigenen Anforderungen gegenüber den Staatseinrichtungen von jeder Art. Die moralischen Gesetze, die sie gegenüber den einzelnen stellte, wollte sie auch im Leben des Staates geltendmachen, denn sie betrachtete auch die Macht des Staates als eine von göttlichem Ursprung und als eine mit den davon kommenden Verpflichtungen belastete Macht, aber sie ermahnte ihre Glaubigen dauernd zum Gehorsam gegenüber der Staatsmacht und zum treuen Dienst des Staates.” Vgl. Nizsalovszky, E„ Az ember szabadsága, az államhatalom és az Egyház [Die Freiheit des Menschen, die Staatsmacht und die Kirchel, in Vigilia 12 (1947) 397. 63 Vgl. Horváth, S., Szent Tamás állameszméje [Die Staatsidee vöm hl. Thomas von Aquinl, 334. 64 Horváth selbst war zűr gleichen Zeit bewusst, dass das Liberalismus nur sehr schwer zu bestimmen ist. Es versucht im allgemeinen alle Bande zu lösen, und schützt das einschránkungslose freie Han- deln. Auf diese Weise kann es verschiedene Formen aufnehmen, dementsprechend, ob es den Men­schen von den Banden dér Familie, des Staates oder dér Wirtschaft befreien will. Was jedoch den bürgerlichen Zustand anbelangt, ist jeder Libérale einverstanden, dass die Gesellschaft als solche aus dem Naturgesetz und dem positiven göttlichen Gesetz emanzipiert werden soil, und sie erken- nen die verpflichtende Kraft der kirchlichen Vorschriften auch nicht. Daraus folgt notwendiger- weise dér Zustand dér Unabhangigkeit sogar dér Allmáchtigkeit. So wird dér den Gottesmenschen verleugnende Mensch selbst zum Menschengott sein. Dadurch wird die die göttliche Autoritát abgeschüttelte Gesellschaft selbst dér Entscheider vöm Guten und Bősen. Diese Mentáikat und Verhaltungsform erweist sich als atheistisch, und greifl jede Religion an, oder sie wird gegenüber ihnen indifferent. Vgl. Horváth, A., Synthesis theologiae fundamentalis, Budapestini 1947. 84.

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