Folia Theologica et Canonica, Supplementum (2016)

Géza Kuminetz, Aktualitdt der thomistischen Staatsidee

AKTUALITÀT DER THOMISTISCHEN STAATSIDEE 163 Bis jetzt habén wir uns mit dem Umstand nicht befasst, ob die Staatsmacht diese Machtstatigkeit irei tut. das heisst sie diese Macht unabhàngig von einer anderen Macht verwirklichen kann. Im engsten Sinne des Wortes können wir Streng genommen bedeutet das aber lediglich unsere Verpflichtungen gegenüber Gott und unse- ren Mitmenschen. Und im engsten Sinne bedeutet das nur das Ausgleichen der Rechte unserer Mitmenschen. Der Gegenteil dafiir ist die Ungerechtigkeit beziehungsweise die Rechtswidrigkeit. lhre Abarten sind: I. ausgleichende oder gegenseitige Gerechtigkeit (iustitia commutativa): sie regeit die Schulden und den Ausgleich. die ein Mensch einem anderen gleichberechtigten Menschen gegenüber hat, z. B. Kaufvertrag; 2. teilende Gerechtigkeit (iustitia distributiva): sie regeit die gegenüber den Personen bestehenden Schulden der Gemeinschaften. Der Staat ist also verpflichtet, die öffentlichen Lasten proportionell zu verteden, unterhaltend die Schulen, Krankenhàuser, die anderen öffentlichen Institutionen und Kommunalbetriebe. Der Staat wird hier gegenüber seinen BUrgern dann ungerecht, wenn er personenwahlerisch ist, wenn er unwürdige Menschen in den Vordergrund stelli (Korruption, Nepotismus und Protektionismus); 3. die gesetzliche Gerechtigkeit oder universelle Gerechtigkeit (iustita legalis seu generalis): sie regeit die gegenüber der Gesellschaft und durch die Gesetze des Staates vorgeschriebenen Schulden des Individuums. Das ist praktisch das Tragen der öffentlichen Lasten. Wir nennen es universale Gerechtigkeit, wenn es das Drangen der das Gemeinwohl bezweckenden alien natür- lichen Anforderungen (also auch die Anforderungen ausser der schriftlichen Gesetze) bedeutet. Der Ideensamen von diesem ist die allgemeine Menschenliebe, oder die iustitia legalis naturalis, und die konkrété Verwirklichungsweise die iustitia legalis positiva (Vgl. Horváth, S., A ter­mészetjog rendező szerepe [Die ordnende Rolle des Naturrechtes], Budapest 1941. 53.) Die Seele der Rechtsregelung nennt Horváth 4. die soziale Gerechtigkeit (iustitia socialis), die ver- fasst, dass die Person für das Gemeinwohl leben solí. Ihr Gegenstand ist das Schaffen der zu den materiellen Gütern nötigen Möglichkeiten, die Aufhebung der Arbeitslosigkeit, das Überein- stimmen von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppén beziehungsweise Klassen, die Schaf- fung der befriedigenden sozialen Zustánde. 5. Die strafende Gerechtigkeit (iustitia vindicativa): diese Art von Gerechtigkeit führt zur gleichen Zeit die gesetzliche, verteilende und die tauschende Gerechtigkeit durch. Gegeben ist die bemessbare Strafe, die mit dem begangenen Verbrechen proportionell sein muss. Diese Handlung dient dem Aufrechterhalten des Gemein- wohls. Die ausführlichen Erörterungen von Horváth bezüglich der Gerechtigkeit siehe: Hor­váth, A., Eigentumsrecht nach dem hl. Thomas von Aquin, Graz 1929. 11-33. Ahnliche, mit der Gerechtigkeit verbundene Tugenden sind: I. die dankbare Gesinnung, die Dankbarkeit (gratitudo): die Erwahnung der erhaltenen Wohltat beziehungsweise ihr Erwidern in Worten und Tatén. Ihr Gegenteil ist die Undankbarkeit (ingratitudo). 2. die private, mit rich- tigem Mass angewandte Strafe (vindicatio), die Wiederherstellung des Unrechtes, zwecks des Schutzes des Guten und der Verbesserung der anderen. 3. die Freigebigkeit (liberalitas), die mit der Bemcksichtigung der Klugheit gegebene reichliche Gabe. Ihr Gegenteil ist der Geiz (avari­tia) und die Verschwendung (prodigalitas). 4. die Leutseligkeit (affabilitas), das in Wort und Tat geziemte Verhalten gegenüber den anderen, das sich in Freundlichkeit, Höflichkeit, manch- mal bis zur Freundschaft gesteigerten Liebe (amicitia) ausdriickt. Der Gegenteil dafur ist die Schmeichelei (adulatio, handitiae), die Verdrossenheit, Rauhigkeit, Lastigkeit (morositas, li­tium). 5. die Billigkeit (aequitas, moderatio), die die gerecht kluge Ermássigung des Rechtes ist, sein nicht übertriebenes Drangen, wenn wir mit diesem Verhalten niemandem schaden und damit dem Wohl dienen. 6. die Religiositát (religio), die Ehrfurcht (pietas) und die Achtung der Autoritat (observantia), die die Berücksichtigung und Disziplin gegenüber Gott, dem Vater- land, den Eltern sowie den Vorgesetzten, das heisst gegenüber den unterschiedlichen Organen der Macht bedeuten. Vgl. Evetovits, K., Katolikus erkölcstan [Katholische Morallehrel, I. 32-35. Im Zusammenhang mit der Gerechtigkeit gébén einen gründlichen Ausblick: Hamel, E.. Iustitia et iura hominum in Sancta Scriptura, in Periodica 69 (1980) 201-217; Hamel, E., lusti- tia in constitutione pastorali Gaudium et spes Concilii Vaticani // de Ecclesia in mundo huius temporis, in Periodica 55 ( 1966) 315-353.

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