Folia Theologica et Canonica, Supplementum (2016)

Géza Kuminetz, Aktualitdt der thomistischen Staatsidee

AKTUALITÀT DER THOMISTISCHEN STAATSIDEE 159 tionalismus. Das Nationalismus „sucht im nationalen Interesse den Mass und Mittelpunkt von jeder Bewertung, das Internationalismus jedoch schatzt das nicht, sogar es leugnet das. Die erste Einstellung ist falsch, weil die Nation und ihre Interessen nur Tede des staatlichen und hauptsachlich des allgemeinen menschlichen Gemeinwohls sind. Dementsprechend miissen also alle par­tiellen, so auch die nationalen Interessen geschatzt und eingeschatzt werden. Die Internationalist verbindet sich an keinen einzigen nationalen Wert. Ihre hàssliche Selbstsucht driickt am meisten die dumme Devise ’ubi bene, ibi pat­ria’ aus. (...) Die Natur will den Menschen zum ehrlichen, moralischen Guten (bonum honestum) erziehen, und sie erzielt die Entstehung einer auf solcher Grundlage aufgebauten Gesellschaft. Und dazu braucht man die natürlichen und erworbenen Giiter und Werte der Menschheit zu schatzen und zu pflegen. (...) Die Vemachlàssigung und Verachtung der nationalen Werte ist also die Folge einer teils naturwidrigen, teils ausserst undankbaren Gesinnung. Daraus kann also keine gesunde sittliche Körperschaft stammen.”29 Sozusagen ein Ge- genmittel dieser zwei falschen Auffassungen ist die Übernationalitat, die „von dem Willen des alle Nationen umfassenden guten Ziels ausging, von dórt betra- chtet sie das Wohl der einzelnen Nationen, danach urteilt sie über sie. (...) Sie entspringt aus dem richtigen Prinzip, dass das Allgemeine das Partidle ein- schatzt und nicht umgekehrt. (...) Diese Übernationalitat hütet uns vor der be- grenzten Anschauung des Völkisch-seins, aber sie hebt auch die Gleichgültig- keit und den Gleichsinn der Nation gegeniiber auf. Die Übernationalitat ist der beste Verwirklicher des Friedens und der Übereinstimmung zwischen den Nationen, ein göttlicher Fűnké und eine göttliche Gesinnung im Menschen.”30 4. Die Selbstbestimmung des Staates und ihre Grenzen Schon bei der Analyse des Problems der nationalen Selbstbestimmung zog Sándor Horváth die Schlussfolgerung, dass einige Staaten beziehungsweise Nationalitàten, falis sie den Teii eines gesetzlichen Staates bilden, keine absolute Selbstbestimmung habén, das heisst von sich selbst aus diirfen sie aus dem Band des Staates unter keinem Titel austreten. In diesem Kapitel sucht unser Verfasser die Antwort, worauf sich eigentlich das Selbstbestimmungsrecht der Völker be­ziehungsweise des Staates erstrecken können, bei welchen Faktorén das Selbst­bestimmungsrecht auf die staatsbildenden Elemente zuriickfallen kann. interessierende Leser kann umfassende Kenntnisse über den Problemenkreis des Blutes und der Spezies in der Arbeit von Nyéki, K., mit dem Titel Vallás és faj [Religion und Speziesf Buda­pest 1941 erwerben. 29 Vgl. Horváth, S., Szem Tamás állameszméje [Die Staatsidee vöm hl. Thomas von Aquinf 313. 30 Vgl. Horváth, S., Szent Tamás állameszméje [Die Staatsidee vöm hl. Thomas von Aquin], 314.

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