Folia Theologica et Canonica, Supplementum (2016)

Géza Kuminetz, Aktualitdt der thomistischen Staatsidee

154 GÉZA KUMINETZ dem Abstecken der zweifachen Grenzen der Staatsmacht am meisten beweisen. Die eine Grenze wird durch das Gemeinwohl gezogen. Die Staatsmacht ist nicht eines der iiber oder ausser der Unzahl stehenden Subjekte, sondem sie engagierte sich fiir die Beobachtung und Verwirklichung des Wohls der Ge­hat. Die Monarchie ist also eine Staatsform (Staatsidee) mit alleinherschender Einrichtung, und auch die Diktaturen sind ahnlich in dem Falle, wenn jemand die höchste Macht fiir eine be- stimmte Zeit und mit einem bestimmten Ziel erhalt (das ist die Ermachtigungsform), ferner die autokratischen Formen der Diktaturen, wenn der Diktátor die Vollmacht auf zeitlich nicht begranzte Weise ausübt. B) Die Herrschaft der „Mehreren” oder der „Vielen” zeigt sich in den Gesellschaften von heute hauptsachlich in der Staatsform der Republik. Innerhalb von dessen können wir unterscheiden: ba) die Prasidialrepublik, in der sich die Exekutivmacht in der Person des unmittelbar vom Volk gewahlten Pràsidenten konzertriert. Er ernennt die Minister, die ausschliesslich fiir ihn verantwortlich sind, und ebenfalls er iibt die Aufgaben des Staats- oberhauptes aus. Die gesetzgebende Macht wird hingegen vom Parlament ausgeiibt, er kann jedoch gegen dessen Gesetze nach seinem Ermessen Veto einlegen. Zűr Auflösung des Parla- ments hat er jedoch kein Recht. bb) parlamentarische Republik, in der die Macht dem Par­lament, beziehungsweise der darin eine Mehrheit erreichende, aus Partéién bestehenden Re- gierung gehört. Bei dieser Form ist die Rolle des Staatsprasidenten stark begrenzt. In diesen Republiken kommen die Abgeordneten nach den Prinzipien de Volksvertretung ins Parlament. Ausser dieser indirekten Weise der Machtiibung kann das Volk, dass heisst die iiber ein voll- kommenes Wahlrecht verfiigenden Bürger die Macht in bestimmten Fallen auch unmittelbar ausüben, vor allém bezüglich wichtiger Fragen, so z. B. Todesstrafe, Abortus, Euthanasie, An­schluss zur Europaischen Union usw. (Wir bemerken, dass das Prinzip „die Stimme von jedem gilt ebensoviel” ist sehr tauschend, weil sowohl ein kluger als auch ein dummer Mensch ins Leben der Gesellschaft auf gleiche Weise einreden kann. Deshalb ware es wünschenswert, das Alter fiir die Volljahrigkeit zu erhöhen, oder die Prüfung von Staatsbürgerkenntnissen verpflichtend zu machen oder andere, ahnliche Massnahmen zu treffen, denn sonst kann auch eine sehr ungerechte und fiir das Gemeinwohl schadliche Entscheidung getroffen werden. Die heutigen Nutzniesser dieses Prinzips sind die Partéién, die mit schlauen Kanpagnentricken viele Stimmen zu sammeln vermögen. Soviel kurz über die Volljahrigkeit der modernen Gesellschaf­ten beziehungsweise über die feste weltanschauliche Überzeugung der Bürger. Das heisst, es ist ausserst fragwürdig, ob die Bürger fahig sind, in den geschichtlichen Momenten ihre wahren Werte, die wahren Werte der Gesellschaft zu erkennen.). 2. die Abfachung der Staaten nach den gesellschaftlichen Grundlagen der Staatsmacht: Hier handelt es sich um die verschiedenen Formen der Kasten-, Schichten- oder Klassenherrschaft. Das kann die Herrschaft des Priester- oder Militarstandes, des feudalen Adels, der Kapitalisten oder einer zu einer Partéi gehörenden Clique sein. A) Die auf der Herrschaft einer religiösen Idee basierende Staatseinrichtung (Theokratie), die oft mit der Person einer karismatischen Personlichkeit, beziehungsweise eines Religionsstifters, etwa eines Propheten verbunden ist; B) Die auf der sekularisierten Form der karismatischen Idee basierende Staatsform: die Herrschaft einiger volkstümlicher Leiter und der die öffentliche Meinung stark formenden Personen und der von ihnen beeinflussten Gruppé. C) Bezüglich der einzelnen gesellschaftlichen Schichten kann auch über die Herrschaft der Bürokratie, das heisst über die Herrschaft der aus Funktionaren oder den Fachleuten der Tech- nik bestehenden Technokratie gesprochen werden, oder aber über die Herrschaft von den ein­zelnen Lobbys und von Gruppén, die auf die Gesellschaft einen Druck ausüben können. In die­sen letzteren zwei Fallen ist das Gemeinwohl besonders der Gefahr ausgesetzt, denn im Laute der grausamen Geltendmachung der Unzahl der Teilinteressen (von denen das Ganze nie zusammengerechnet werden kann, weil das Ganze früher ist als seine Tede!) die Stabilitat der Staatsmacht selbst beziehungsweise die Regierbarkeit in Gefahr schwebt. 3. Die Abfachung der Staaten nach den Grenzen der Staatsmacht: der Grund dieser Aufteilung ist der Mass der Ein- mischung der Staatsmacht in die Gesellschaft. So können wir über A) totalitaren Staat sprechen, dessen Ursprung in den despotischen Systemen beziehungsweise im preussischen absolutisti-

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