Folia Theologica et Canonica, Supplementum (2016)
Géza Kuminetz, Aktualitdt der thomistischen Staatsidee
AKTUALITÀT DER THOMISTISCHEN STAATSIDEE 149 führen kann.8 Daraus folgt jedoch, dass „der Mensch zu dem der menschlichen Wiirde entsprechenden Leben Recht hat, das heisst zűr Gesellschaft, und wenn er sich an sie wendet, eine solche gestaltet oder in sie eintritt, macht er das schon als Rechtsinhaber. Die Gesellschaft muss diese Rechte ehren, nichts darf sie von ihnen streichen, denn sie selbst kann ihnen sein Wesen verdanken, der Entwicklungsvorrang kann auf sie zuriickgefiihrt werden. Die naturgegebenen Rechte stehen jedoch bei weitem nicht dem Individuum zur ausschliesslichen Verfiigung, das heisst sie berechtigen der Person nicht dazu, alle weiteren Rechte und Forderungen, sogar das Gemeinwohl des gesellschaftlichen Lebens danach zu messen... Wenn also das Individuum als Rechtssubjekt in die Gesellschaft eintritt, findet es auch die Gesellschaft als Rechtsinhaber ihm gegen- über, auch wenn es, was die Entwicklungsprioritat anbelangt, in der Entstehung von diesem letzteren, von den Individúen, der Menge abhangt.”0 Der qualitative Überschuss, den der Staat zu den friiheren Gesellschaftsstufen gibt, das Gemeinwohl,10 das zur gleichen Zeit Ziel, Gegebenheit und zu verwirklichende Aufgabe ist. Das bestimmte unser Verfasser beziiglich der Person so, als die Möglichkeit und Garande fur die Verwirklichung des idealen Menschen." Das Gemeinwohl ist natürlich eine Art von Rahmen, in dem ein jeder auch die 8 „Das Individuum braucht eine Erganzung, und sein diesbezügliches Bedürfnis richtet sich nach der Befriedigung von weder eingebildeten, noch überflüssigen Wünschen, sondern es wurzelt in der Natur des Menschen, im Organismus seines körperlichen und geistigen Lebens und in der Forderung der Verwirklichung des damit eng verbundenen ¡dealen Menschen. Der Instinkt der Erhaltung des dem Leben der Person wichtigeren Geschlechts zwingt dem Menschen zum geselligen Leben, und die Notwendigkeit der Rassenvervollkommnung und Kultivierung, die dem Willen des Individuums und der Natur noch mehr entspricht, treibt ihn mit einer unwider- stehbarer Kraft in die Gesellschaft. Der lebensrechte Prius (= Prioritat) der Gesellschaft spricht in den zweckmassig wirkenden Kraften der Natur”. Vgl. Horváth, S., Szent Tamás állameszméje [Die Staatsidee vöm hl. Thomas von Aquinl, 285. 5 Vgl. Horváth, S., Szent Tamás állameszméje [Die Staatsidee vöm hl. Thomas von Aquin], 285-286. 10 Zum Begriff des Gemeinwohls siehe den Punkt 26. der Pastoralen Konstitution Gaudium et spes: „Aus der immer engeren und allmahlich die ganze Welt erfassenden gegenseitigen Abhangigkeit ergibt sich als Folge, daB das Gemeinwohl, d.h. die Gesamtheit jener Bedingun- gen des gesellschaftlichen Lebens, die sowohl den Gruppén als auch dérén einzelnen Gliedern ein volleres und leichteres Erreichen der eigenen Vollendung ermöglichen, nimmt heute mehr und mehr weltweiten Umfang an und deshalb auch Rechte und Pfiichten in sich begreift, die die ganze Menschheit betreffen. Jede Gruppé muB den Bedürfnissen und berechtigten Ansprüchen anderer Gruppén, ja dem Gemeinwohl der ganzen Menschheitsfamilie Rechnung tragen.” Über das Gemeinwohl ist eine ausführlichere Erörterung zu finden: Robelda, O., Definitionis boni communis declaratio, in Periodica 56 (1967) 139-145. " Vgl. „Die Gesellschaft entsteht mit dem Ziel, das die Interessen der Person in jedem Falle iiber- steigt, von ihnen unterschiedlich und vöm höheren Rang ist. Dieses Ziel ist das Gemeinwohl, die Anforderung der Verwirklichung des allgemeinen und idealen Menschen in der Menge und durch die Menge. Mit diesem Recht und unverlasslicher Anforderung tritt die Gesellschaft vor das Individuum, und das letztere vermag nicht eine vor dem Naturrecht geschützte Gesellschaft zu gestalten, wenn es diese Befugnis nicht ehrt, oder ihre Grenzen ausschliesslich nach seinen persönlichen Interessen abstecken will” Vgl. Horváth, S., Szent Tamás állameszméje [Die Staatsidee vöm hl. Thomas von Aquinj, 286.