Folia Theologica et Canonica 5. 27/19 (2016)

SACRA THEOLOGIA - Géza Kuminetz, Die Dämonenaustreibung (Exorzismus) und ihre Liturgie

DIE DÄMONENAUSTREIBUNG (EXORZISMUS) UND IHRE LITURGIE 59 Weitere pastorale Anweisungen: 1 ) Die Priester müssen sich mit guter Ab­sicht und Geduld mit den Menschen beschäftigen, die meinen, dass sie besessen sind oder die glauben, dass sie unter dämonischem Einfluss stehen. Sie müssen nicht verfolgt werden sondern man muss ihnen helfen. Dazu müssen die Pries­ter die Umstände mit entsprechender Weisheit schätzen können, und sie müs­sen um die erleuchtende Kraft des Heiligen Geistes bitten. 2) Bei schwierigen Fällen sollen sich die Seelsorger an ihren Bischof wenden, der seinen Exor­zisten mit der Angelegenheit beauftragt, und wenn dieser das so beurteilt, voll­zieht er das Ritual des Exorzismus. 3) Falls es Zweifel bestehen würde, ob der Betroffene besessen ist oder nicht, ist es verboten, den Exorzismus vorzunehmen, und in diesem Falle müssen die durch das Ritualbuch empfohlenen Befreiungs­gebete und Segnungen gesprochen werden.6" 4) Die Priester sollen ihre Gläubi­gen in ihren Homilien, beim Beichten und bei der Seelsorgeführung regel­mässig an die Gefahren des Okkultismus und der aussergewöhnlichen Sachen (zweifelhafte Privatoffenbarungen, karismatische Erscheinungen usw.) erinnern und sie sollen sie darauf auch aufmerksam machen.61 Abschluss Das Ritual des Exorzismus nimmt unter den heiligenden Aufgaben der Kirche einen spezifischen Platz ein, dessen ungeachtet, dass er sich unter den Sakra­mentalien befindet, denn er ist im Leben der Kirche unmittelbar durch den Wil­len von Christus anwesend. Das geltende Ritualbuch ist ein ausgezeichnetes Buch der Reflexion der Kirche auf den Exorzismus, die durch die Ausgegli­chenheit und Mässigung geprägt ist, weil die den Grund des Rituals bildende Tatsache (Besessenheit) aussergewöhnlich und selten ist. Es beachtet angemes­sen das Recht des kranken Gläubigen zum guten Ruf und zur Intimsphäre, be­ziehungsweise bei dem Nicht-Katholiker das Recht zur Religionsfreiheit. Das Ritualbuch vermeidet sogar den Schein der Magie und des Aberglaubens, und sucht einen konstruktiven Dialog mit den bezüglichen Fachwissenschaften. Es betrachtet den Besessenen eher als einen Kranken und ein Opfer, der von einer äusseren Kraft befreit werden muss, über der der Kranke keine Macht hat, und die er aus eigener Kraft nicht besiegen kann. Wegen dieser Gesichtspunkte hätte die Rechtsschaffung bezüglich des Exorzismus auch zum Teil der Gesetzgebung bezüglich des Sakraments der Kranken gemacht werden können. 6(1 Siehe Az Ördögűzés Szertartáskönyve [Das Ritualbuch des Exorzismus] Anhang I II. 61 Vgl. A mágiáról és a démonológiáról, 30-31.

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