Folia Theologica et Canonica 4. 26/18 (2015)

SACRA THEOLOGIA - Géza Kuminetz, Die Rolle des sakralen Ortes und der sakralen Gemeinschaft in der Pastoration

40 GÉZA KUMINETZ Pfarrei bedeutet und es sich in den meisten Fällen um einen Heiligen handelt.65 Wir können auch daran denken, dass zu einer bestimmten Pfarrei auch mehrere Kirchen gehören können, die unterschiedliche Titel tragen. Das kann in der Zu­kunft von grosser Bedeutung sein, wenn wir die Möglichkeit beziehungsweise Notwendigkeit des Wiederordnens der verwalterischen Einheiten einer Dözese betrachten. Es ist nicht unbedingt zweckmässig, die einzelnen Pfarreien zu ver­sorgen, sondern sie müssten vereinheitlicht werden, damit sie eine einheitlichere und wirksamere seelsorgeriche Versorgung erhalten können. Ferner nicht ein­mal die Pfarrkirche darf mit der Pfarrei selbst verwechselt werden, denn die Pfarrei als solches gilt kanonenrechtlich nicht als heiliger Ort (weil sie eine auf einem Gebiet auf stabile Weise gerichtete Gemeinschaft von Christgläubigen ist), die Pfarrkirche dagegen besitzt diesen Charakter auf ausgezeichnete Weise.66 Die Pfarrkirche ist also der zentrale Gottesdienstort der Pfarrei als juristischer Person. Die anderen Kirchen der Pfarrei nennen wir Filialkirchen, während die Pfarrkirche selbst mater ecclesiae. 5. Andere Vorschriften A. AUSÜBEN DES GOTTESDIENSTES (CAN. 1219) Die Weihe der Kirche ist mit spezifischen juristischen Folgen verbunden, die Rechtsnatur des Ortes verändert sich, es wird aus ihm ein heiliger Ort sein, der ausschliesslich zu gottesdienstlichen Zielen gebraucht werden darf. Eine weite­re juristische Wirkung ist es, dass die Kirche in der Kirche ihre Lehr-, Weihe- und Verwaltungsmacht frei ausüben kann.67 In einer rechtmässig geweihten oder gesegneten Kirche können alle gottes­dienstlichen Handlungen vorgenommen werden, unter Wahrung der pfarrlichen, aus dem eventuellen Privileg stammenden sowie aus der gesetzlichen Rechts­gewohnheit kommenden Rechte. Die pfarrlichen Rechte bezeichnet das Can. 531, zeigend die Funktionen, die zu dem Pfarrer auf spezielle Weise gehören. Es müssen auch noch die Vorschrif­ten der folgenden Canons berücksichtigt werden: Can 558. 559 und Can. 560 ff. B. SORGE FÜR DAS GOTTESHAUS (CAN. 1220 UND CAN. 872 CCEO) Die Kirche ist Gottes Haus. Seine heilige Art verlangt eine eigenartige Ehre. Alle, die es angeht, haben dafür zu sorgen, dass in den Kirchen jene Sauberkeit und Zierde gewahrt werden, die einem Gotteshaus ziemen, und das von ihm ferngehalten wird, was mit der Heiligkeit des Ortes unvereinbar ist. Diese Ehre verpflichtet jeden Gläubigen oder in die Kirche eintretende Person, sie ver­65 Vgl. Amenta, P., De titulo ecclesiarum de quo in can. 1218, 104. 66 Vgl. Amenta, P., De lindo ecclesiarum de quo in can. 1218, 104. 67 Vgl. Malecha, P., Dedicazione e benedizione di una chiesa, 522-523.

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