Folia Theologica et Canonica 1. 23/15 (2012)

SACRA THEOLOGIA - Géza Kuminetz, Die Tugend des Gehorsams als Grundlage des klerischen das Heißt des kanonischen Gehorsams

50 GÉZA KUMINETZ wait.91 Was ausschließlich das innere Leben des Klerikers angeht, oder was ihm das Recht frei zur Verfügung stellt, treten nicht in die Kategorie des kanonischen Gehorsams ein, das heißt auf diesen Gebieten hat der Kleriker eine gesetzliche Selbstbestimmung, Autonomie.92 Wir müssen jedoch nochmals bemerken, dass der Kleriker kraft seiner Stellung auch mit einigen Bereichen seines Lebens (z. B. Kleidung, Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen usw.) eine eigen­artige gemeinschaftliche Wirkung ausübt, die im Falle von anderen zur Privat­sphäre gehören. Dementsprechend kann der Bischof den Kontakt seiner Pries­ter „mit Personen von zweifelhaftem Rufe, die Verbindung mit verdächtigen Gesellschaften oder die Anstellung einer Frau schlechten Rufes als Haushälte­rin und im allgemeinen all das verbieten, was mit dem priesterlichen Status in Widersprach steht oder woran das christliche Volk mit Recht Anstoß nehmen würde“.93 Falls der Bischof die gesetzlichen Rahmen seiner Gerichtsbarkeit offensicht­lich überschreitet, begleitet ihn dorthin die Durchsetzung des kanonischen Ge­horsams nicht mehr. Jeder Priester kann also in den folgenden Fällen den Ge­horsam verweigern: 1. Wenn sein Bischof von ihm etwas verlangt, was dem Gesetz Gottes eindeutig entgegengesetzt ist, sowohl aufgrund des Naturrechtes als auch aufgrund des positiven göttlichen Rechtes.94 2. Wenn der Bischof die Grenzen seiner Zuständigkeit auf solche Weise überschreitet, dass a) der Gegen­stand seines Befehls offensichtlich ungerecht ist; b) er in einem Gegenstands­kreis, an einem Ort oder auf eine Art und Weise Anordnungen trifft, wozu er kein Recht hat.95 Wir müssen sogar behaupten, dass das kanonische Recht nicht einmal gegenüber dem Papst einen unbedingten Gehorsam kennt. Die Kirche „verurteilt das Verfahren des Untergebenen, der über jeder Anordnung und je­dem Gesetz Kritik ausübt, jede Maßnahme der kirchlichen Behörde nach seiner eigenen Einsicht beurteilt und auf diese Weise letzten Endes sich selbst zum höchsten Gesetzgeber bestellt. Andererseits nimmt die kirchliche Gesetzgebung auch Rücksicht darauf, dass sich die Vertreter der Hierarchie irren können und durch falsche Informationen irre geführt werden können. Auch die Erfüllung des gesetzlosen Befehls ist jedoch eine gesetzwidrige Handlung. Darum ver­91 Diese Lehrgewalt bedeutet, dass sie beim Predigen, bei Sakramentenspendung, besonders beim Beichten keine dem Glauben entgegengesetzten Meinungen erdulden darf. Gegebenenfalls soll der Bischof die Beichtväter asudrücklich darauf aufmerksam machen, dass sie im Beichtstuhl den Beichtenden nicht ihre eigene Lehre sondern die der Kirche erklären sollen, und zwar mit Liebe und auf verständliche Weise. 92 So zum Beispiel kann der Obere den Kleriker nicht verpflichten, in einen Orden einzutreten oder ein Privatgelübde abzulegen. Er kann ihm auch nicht vorschreiben, sich einer Partei oder kirchlichen Gemeinschaft anzuschliessen. 93 Vgl. Scheffler, 1, A világi papok kánoni engedelmessége, 22. 94 Im Falle von Zweifel muss die Anordnung des Oberen für gültig gehalten werden, denn in dubio debet praesumi pro Superiore, qui est in possessione imperandi et praecipiendi. 95 Vgl. Scheffler, J., A világi papok kánoni engedelmessége, 22-23.

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