Folia Canonica 7. (2004)

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BOOK REVIEWS 307 Klagserweiterung, Widerklage und Einrede. Das schafft die Grundlage zum Verständnis des dritten Kapitels. Hier ist nämlich das Thema schon die Rolle der Klageschrift im Verlauf des Prozesses. Zunächst die Klagseinreichung und der Inhalt der prozessbegründenden Klageschrift. Es folgen die in den verschiede­nen Prozeßarten jeweils vorkommenden Klageschriften, sowie Wissenswertes und Probleme der im Strafprozeß vorkommenden Anklageschriften. Dem folgt in diesem Kapitel die Funktionsdynamik der Klageschrift, die Einbringung der Klage und ihre Rechtswirkungen, deren Annahme beziehungsweise Zurückwei­sung und deren Heilung, die Bedingungen der Ablehnung, die Möglichkeit einer neuerlichen Einbringung der Klageschrift, über Anträge, die der Klageschrift ähnlich sind, wie der Antrag auf Außerkraftsetzung und auf restitutio in inte­grum. Am Ende dieses Kapitels, so wie in den anderen Kapitel-Enden auch, ste­hen eine Zusammenfassung und Schlussfolgerungen. Die Konklusionen dieses Kapitels überprüfen die prozessuale Rolle der Klageschrift im Spiegel der mit der Klagseinreichung verbundenen Rechtsfolgen. Die Autorin zeigt auf, dass die in Kraft stehende kanonische Regelung nicht immer harmonisch verläuft. Als Grund für diese Dissonanzen zeigt die Autorin die Vermischung römischrechtli­cher mit anderen, modernen staatlichen Rechten ähnlichen Lösungen auf. Sie gibt auch Empfehlungen de lege ferenda. Sie vertritt den Standpunkt, „erste Be­dingung der Erweiterung der prozessualen Rolle der Klageschrift“ sei, die einge­reichten Klageschriften bezüglich ihrer Annahme oder Ablehnung strengeren Kriterien zu unterstellen. Dazu hält sie eine rechtsnormativ taxatíve Aufzählung von Kriterien für die Ablehnung von Klageschriften für notwendig. Die vom Codex des Kanonischen Rechtes gegenwärtig in bestimmten Fällen ermöglichte automatische Annahme von Klageschriften erscheint der Verfasserin als nicht zielführend und sei daher abzuschaffen. Das vierte große Kapitel beschäftigt sich mit den spezifischen Problemen der Klageschrift im Eheprozess. Unter diesen hebt sie das Thema der formalen Be­klagtenstellung hervor, also die Möglichkeit, dass in einem Ehenichtigkeitspro­zess der Beklagte sich von der Sache ganz fernhält, beziehungsweise als aktiver Nebenkläger zusammenarbeitet. Ebenso richtet die Arbeit den Blick auf Fragen der richterlichen Zuständigkeit, auf das Interesse zur Bestreitung der Ehegültig­keit, auf die Rechtsnatur des die Klageschrift annehmenden oder ablehnenden Beschlusses. Die Reihe der systematischen Erörterungen wird durch eine Zusammenfas­sung und Schlussfolgerungen abgeschlossen. Die Autorin konstatiert, dass die Klageschrift die wichtige Rolle, zu der sie ihr prozessrechtlicher Ort und Inhalt prädestiniert, nicht erfüllen kann. Im kanonischen Prozess hat die Einbringung der Klageschrift nämlich allein die Rechtswirkung, dass sie die richterliche Ent­scheidung herausfordert: Entweder wird die Klageschrift angenommen, oder sie wird abgelehnt. Nach der Klarstellung des grundlegenden Problems finden wir

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