Folia Canonica 7. (2004)
BOOK REVIEWS
308 BOOK REVIEWS in den abschließenden Schlussfolgerungen zahlreiche wertvolle Anregungen: Einerseits zur Veränderung der auf die Klageschrift bezogenen Rechtsnormen, andererseits detailliert ausgearbeitete technische Empfehlungen zur strengeren Beurteilung der Klageschrift. Außerhalb der prozessualrechtlichen Wirkung empfiehlt die Autorin, die Einbringung der Klageschrift mit der Frage der richterlichen Zuständigkeit zu verbinden. Gegenwärtig ist diese Rechtswirkung mit dem Zeitpunkt der Vorladung verbunden. Natürlich erfordert die Annahme eines derartigen Vorschlags für die Unzuständigkeit eine solche Regelung, die die Entscheidungen der örtlich unzuständigen Gerichte unheilbar nichtig qualifizieren würde (bisher nur relativ). Auch die Aufhebung des Erlöschens und die Unterbrechung des Fristablaufs für Erlöschen und Ersitzung soll nach den Vorschlägen der Verfasserin mit der Einbringung der Klageschrift verbunden sein. Gegenwärtig tritt diese Wirkung nach einigen mit der Ausstellung der Ladung, nach anderen mit der Streitfestlegung ein. Allerdings könnten wir mit Recht die Frage stellen, ob die lediglich unbegründete Klageschrift ebenfalls die Ersitzung unterbrechen sollte, ohne dass dies das Allgemein-Interesse schädige. In dieser Hinsicht erscheint uns die Empfehlung der Autorin als dahingehend zu präzisieren, dass die Unterbrechung des Ablaufs der Ersitzung und der Verjährung Rechtsfolge -nicht so sehr des Einbringens der Klageschrift, als vielmehr- der Annahme der Klageschrift sein könnte. Als dem kontradiktorischen Charakter des Eheprozesses entgegengesetzt sieht die Verfasserin den Mangel an Widerspruch des mit dem Kläger einverständlichen, sich ihm als Nebenkläger anschließenden Beklagten. Als Lösung erscheint ihr die Stärkung der Rolle des Bandverteidigers. Statt dem Modellfall des Privatrechtsprozesses hält sie die Herausarbeitung des akkusatorischen Charakters des Eheprozesses für wünschenswert. All diese Empfehlungen ergäben eine Erhöhung der kirchenrechtlichen Bedeutung der Klageschrift. Nach dem Abkürzungs- und Literaturverzeichnis schließt den Band eine englische Zusammenfassung ab. Katalin Hársfais monographische Studie ist unter Verwendung bedeutender ungarischer und internationaler Fachliteratur fertiggestellt worden. Besonders die italienischen und die spanischen Veröffentlichungen haben großen Einfluss auf die Verfasserin ausgeübt, doch nach und nach finden wir auch wichtige deutschsprachige Schriften unter den angeführten Arbeiten. Das ganze Werk ist überschaubar gegliedert und logisch bearbeitet. In der ungarischen kanonistischen Fachliteratur hat das Erscheinen dieser Arbeit jedenfalls Aufmerksamkeit erregt und stellt eine wirkliche Bereicherung dar. Péter ERDŐ