Folia Canonica 7. (2004)

BOOK REVIEWS

308 BOOK REVIEWS in den abschließenden Schlussfolgerungen zahlreiche wertvolle Anregungen: Einerseits zur Veränderung der auf die Klageschrift bezogenen Rechtsnormen, andererseits detailliert ausgearbeitete technische Empfehlungen zur strengeren Beurteilung der Klageschrift. Außerhalb der prozessualrechtlichen Wirkung empfiehlt die Autorin, die Einbringung der Klageschrift mit der Frage der rich­terlichen Zuständigkeit zu verbinden. Gegenwärtig ist diese Rechtswirkung mit dem Zeitpunkt der Vorladung verbunden. Natürlich erfordert die Annahme ei­nes derartigen Vorschlags für die Unzuständigkeit eine solche Regelung, die die Entscheidungen der örtlich unzuständigen Gerichte unheilbar nichtig qualifizie­ren würde (bisher nur relativ). Auch die Aufhebung des Erlöschens und die Un­terbrechung des Fristablaufs für Erlöschen und Ersitzung soll nach den Vor­schlägen der Verfasserin mit der Einbringung der Klageschrift verbunden sein. Gegenwärtig tritt diese Wirkung nach einigen mit der Ausstellung der Ladung, nach anderen mit der Streitfestlegung ein. Allerdings könnten wir mit Recht die Frage stellen, ob die lediglich unbegründete Klageschrift ebenfalls die Ersitzung unterbrechen sollte, ohne dass dies das Allgemein-Interesse schädige. In dieser Hinsicht erscheint uns die Empfehlung der Autorin als dahingehend zu präzisie­ren, dass die Unterbrechung des Ablaufs der Ersitzung und der Verjährung Rechtsfolge -nicht so sehr des Einbringens der Klageschrift, als vielmehr- der Annahme der Klageschrift sein könnte. Als dem kontradiktorischen Charakter des Eheprozesses entgegengesetzt sieht die Verfasserin den Mangel an Widerspruch des mit dem Kläger einver­ständlichen, sich ihm als Nebenkläger anschließenden Beklagten. Als Lösung erscheint ihr die Stärkung der Rolle des Bandverteidigers. Statt dem Modellfall des Privatrechtsprozesses hält sie die Herausarbeitung des akkusatorischen Cha­rakters des Eheprozesses für wünschenswert. All diese Empfehlungen ergäben eine Erhöhung der kirchenrechtlichen Bedeutung der Klageschrift. Nach dem Abkürzungs- und Literaturverzeichnis schließt den Band eine englische Zusammenfassung ab. Katalin Hársfais monographische Studie ist unter Verwendung bedeutender ungarischer und internationaler Fachliteratur fertiggestellt worden. Besonders die italienischen und die spanischen Veröffent­lichungen haben großen Einfluss auf die Verfasserin ausgeübt, doch nach und nach finden wir auch wichtige deutschsprachige Schriften unter den angeführten Arbeiten. Das ganze Werk ist überschaubar gegliedert und logisch bearbeitet. In der ungarischen kanonistischen Fachliteratur hat das Erscheinen dieser Arbeit jedenfalls Aufmerksamkeit erregt und stellt eine wirkliche Bereicherung dar. Péter ERDŐ

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