Folia Canonica 7. (2004)
BOOK REVIEWS
306 BOOK. REVIEWS Bei einer Noteheschließung sind die Verlobten selbst die Spender des Ehesakramentes. In beiden Formen (ordentlicher und außerordentlicher Form) ist allein der Konsens der Eheschließenden die stiftende Ursache (causa efficiens) des Ehesakramentes. Der assistenzberechtigte Amtszeuge ist der Spender des Ehesakramentes allenfalls im liturgischen Sinne. Die Doktorarbeit von Andrej Saje ist eine originär wissenschaftliche Arbeit. Besonders bemerkenswert ist sie auch wegen einiger geschichtlicher Rechtsdokumente, die am Ende der Arbeit von Saje angeführt werden. Ebenso wird am Ende ein umfangreicher Überblick der Quellen und der Literatur geboten. Einen besonderen Wert stellen die alphabetisch angeführten Dokumente der Konzilien dar, Dokumente der römischen Päpste und Dokumente der römischen Kurie, die die Fragen zur außerordentlichen Eheschließung behandeln. Das Ergebnis von Sajes Dissertation ist ein wissenschaftlicher Beitrag zum kirchlichen Rechtswesen und sollte von allen Sachverständigen zur Kenntnis genommen werden, die am kirchlichen Eherecht und insbesondere an der Fragestellung der Noteheschließung interessiert sind. Stanislav SLATINEK HÁRSFAI K.,A keresetlevél a kánoni perben (Bibiliotheca Instituti Post- gradualis Iuris Canonici Universitatis Catholicae de Petro Pázmány nominatae, IV Dissertationes, 3), Szent István Társulat, Budapest 2002, pp. X + 308. [=Dissertationstitel Deutsch: K. HÁRSFAI, Die Klageschrift im kanonischen Prozeß] Dieser Band aus der Reihe der Dissertationen des Kanonistischen Postgraduate-Instituts der Katholischen Universität Péter Pázmány in Budapest ist das Werk von Frau Dozentin Katalin Hársfai. Die Verfasserin hat kürzlich die Leitung des dortigen Lehrstuhls für Kirchliches Prozessrecht übernommen. Die vorliegende Dissertation bereichert die ungarischsprachige Literatur auf dem Gebiet des Prozessrechts. Das erste Kapitel befasst sich mit dem Begriff der Klageschrift, seiner historischen Herausbildung sowie seiner Beziehung zur Klage selber, der Schriftlichkeit ihrer Form, ihrer notwendigen Inhaltselemente sowie weiterer damit verbundener Fragen. Dargestellt wird die Entwicklung der normativen Ausformulierung der hierzu gehörigen Fragen, nach der Vorgeschichte des Römischen Rechts, des alten und des klassischen kanonischen Rechts, des tridentinischen und des kodifizierten Kirchenrechts. Das zweite große Kapitel analysiert die grundsätzlichen Fragen der Klage und der Prozesseinführung: es behandelt verschiedene Theorien zur Klage, zum Klagerecht, den Arten der Klage, Möglichkeiten zur Klagsveränderung und