Folia Canonica 6. (2003)
STUDIES - Helmuth Pree: Die politische und gewerkschaftliche Betätigung geistlicher Personen im CIC (1983) und im CCEO (1990)
DIE POLITISCHE UND GEWERKSCHAFTLICHE BETÄTIGUNG 17 sprechend ihrer jeweiligen Weihestufe die Dienste des Lehrens, Heiligens und Leitens „in persona Christi capitis” zu leisten und dadurch das Volk Gottes zu weiden. Darin gründet Wesen und Sendung des geistlichen Dienstes29, welche dazu führt, dass das Tun und Unterlassen des Klerikers - auch außerhalb der Erfüllung kirchlicher Amtspflichten - in spezifischer Weise der Kirche zugerechnet wird. Die Pflicht gemäß can. 287 §1 C/C/can. 384 §1 CCEO ist so eng mit dem Wesen der aus der Weihe erfließenden Bestimmung verbunden,30 dass sie für alle Kleriker, entsprechend ihrer Weihestufe, gilt, auch für Ständige Diako- ne. Dem gegenüber sind eine Reihe anderer Klerikerpflichten auf die Ständigen Diakone nicht anwendbar: vgl. can. 288 CIC. Die Regel gilt auch für Ordenskle- riker31 und darüber hinaus für alle Religiösen (vgl. can. 607 CIC). Bei Mitgliedern von Säkularinstituten können sich derartige Pflichten aus den Konstitutionen ergeben (can. 712 CIC); Mitglieder von Gesellschaften apostolischen Lebens sind von vornherein daran gebunden, sofern nicht aus der Natur der Sache oder dem Textzusammenhang anderes feststeht (can. 739 CIC). 29 Zur Identität des Priesters vgl. Direktorium der Kleruskongregation für Dienst und Leben der Priester ( 1994) (Anm. 18) Nr. 1-33; Nachsynodales Apostolisches Schreiben „Pastores dabo vobis” (1992) Nr. 11-18 zu Wesen und Sendung des Priestersamtes; ebenso Vat II PO 2-6. 30 Außerdem soll der Priester, eben weil er innerhalb des Lebens der Kirche der Mann der Gemeinschaft ist, in der Beziehung zu allen Menschen der Mann der Sendung und des Dialogs sein. Tief verwurzelt in der Wahrheit und in der Liebe Christi und beseelt von dem Wunsch und dem Gebot, seine Heilsbotschaft allen zu verkünden, ist er dazu berufen, zu allen Menschen Beziehungen der Brüderlichkeit, des Dienstes, der gemeinsamen Wahrheitssuche, der Förderung von Gerechtigkeit und Frieden zu verknüpfen. An erster Stelle zu den Brüdern und Schwestern der anderen christlichen Kirchen und Konfessionen; aber auch zu den Gläubigen der anderen Religionen; zu den Menschen guten Willens und ganz besonders zu den Armen und Schwachen und zu allen, die sich, auch ohne es zu wissen oder zu äußern, nach der Wahrheit und nach dem Heil Christi sehnen ...”: „Pastores dabo vobis” (Anm. 29) Nr. 18 b. „Förderung von Einheit hängt ja mit der letzten Sendung der Kirche zusammen, da sie ‘in Christus gleichsam das Sakrament, d. h. Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit’ ist. So zeigt sie der Welt, dass die wahre Einheit in der äußeren gesellschaftlichen Sphäre aus einer Einheit der Gesinnungen und Härten erwächst, aus jenem Glauben und jener Liebe nämlich, auf denen im Heiligen Geist ihre unauflösliche Einheit beruht.”: Vat II GS 42 c.; vgl. auch Vat II PO 9 c. 31 Can. 672 C/C/can. 427 CCEO. Vgl. die Instruktion der Religiosenkongregation vom 12.8.1980 „De principiis et modo quibus religiosi participare debent in promovenda integra persona humana intra et extra communitatem propriam, praesertim sub adspectu so- cio-politico nostrae aetatis”, in Ochoa, Leges VI (1987) 7990-8005, Nr. 4789. Die Instruktion begründet und erläutert folgende vier Problembereiche des Engagements von Religiösen zur Förderung der menschlichen Entwicklung (promozione umana) im Kontext der Evangelisierung und in Beziehung zum je eigenen Ordenscharisma: 1 ) Der Einsatz für die Armen und für die Gerechtigkeit heute (Nr. 2-4); 2) Die Tätigkeiten und Werke der Religiösen im sozia- len Bereich (Nr. 5-6); 3) Die Eingliederung der Religiösen in die Welt der Arbeit (Nr. 7-11); 4) Der Einsatz von Ordenspersonen in der politischen Praxis (Nr. 11-12).