Folia Canonica 6. (2003)

STUDIES - Nándor Birher: Die Communio als Grund der richterlichen Entscheidung in dem Kirchenrecht

118 NÁNDOR BIRHER sehen und der Welt29. Die sakramentalen Strukturen haben also historische Mo­mente, die in der Mehrheit der Fälle von den richterlichen Urteilen interpretiert werden müssen, um deren Gültigkeit oder Ungültigkeit festzustellen30. Diese Feststellung kann aber nie eine statische Wirklichkeit bedeuten, wie auch die Kirche selbst nicht statisch sein kann. Das Urteil ist nur dann sinnvoll, wenn es auf die konkrete Situation gelenkt wird, und das Ziel ist die Verbesserung der Welt. Seine Korrektheit wäre ohne die Zielbezogenheit nicht zu interpretieren. Deswegen sollen diese zwei Gruppen in gegenseitiger Wirkung miteinander sein, und die Wahrheit bestimmen. IV. DER RICHTERLICHE BESCHLUSS UND DIE COMMUNIO Die Kirche ist eine Gemeinde, „das Volk Gottes”. Wir geraten leicht in den Fehler, dass wir dieses Volk mit dem alltäglichen Volk, der Gesellschaft gleich­setzen. In diesem Sinne wäre die Kirche auch nicht mehr als nur eine menschli­che Organisation, zivile Gesellschaft, oder ein staatsähnliches Gebilde. Wenn es so wäre, würden die Gesetze die in dieser Gesellschaft gelten, den Methoden der weltlichen Justiz gleich sein, der Grundstein des Rechtsystems könnte die im­manente Autorität, (oder dessen Ideologie) die Volkssouveränität sein31. Die Kirche in ihrem Dasein ist ohne die ständige Reflexion auf ihr Ziel und auf ihren Grund in Jesus Christus nicht vorstellbar. Das Dasein der Kirche in Heiligkeit verdankt sie sich nicht selbst, sondern Christus. Göttlicher Wille schuf die inne­ren Strukturen der Kirche; das ist die Basis der kirchlichen Gerichtsbarkeit. Die Ganzheit der inneren Ordnung wird in der Communio anschaulich. So können wir behaupten, das die Communio primär nicht Gemeinde, Einheit bedeutet, was in einer Weise für und an sich sein heißt, sondern damit soll die Teilnahme ausgedrückt werden: Die Communio ist Beteiligung; das Heil in Gottes Gaben: im Heiligen Geist, im neuen Leben, in der Liebe, im Evangelium, vor allem aber im Eucharistie32. Die Teilnahme bedeutet gleichsam, dass die richterlichen Ent­scheidungen auch nicht nur aus der mechanischen Verwendung von Menschen konstruierten juristischen Regeln gemacht werden, sondern auch, dass die das Urteilende Person sich an der Wirkung des Heiligen Geistes ausrichtet33. Die 29 W. Kasper, Die Kirche als universales Sakrament des Heils, in Theologie und Kirche, Mainz 1987, 252. 30 F. Lancellotti, Sentenza civile, in Nuovo Digesto Italiano, XII, Torino 1940, 47. 31 Horváth, Hitvédelmi (nt. 10), 73. 32 W. Kasper, Kirche als Communio. Überlegungen zur ekkleziologischen Leitidee des II. Vatikanischen Konzils in Theologie und Kirche 273, Z. Grocholewski, Theological Aspects of the Juridical Activity of the Church, in The Jurist 46 (1986) 566-567.

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