Folia Canonica 6. (2003)

STUDIES - Nándor Birher: Die Communio als Grund der richterlichen Entscheidung in dem Kirchenrecht

DIE COMMUNIO ALS GRUND DER RICHTERLICHEN ENTSCHEIDUNG 117 nur die Entfernung des Schleiers (re-velare), sondern beinhaltet auch die Bedeu­tung des Wiedereindeckens23. Die Kundgebung beinhaltet also das Geheimnis, zeigt nie die Vollständigkeit. Genauso können die Taten der Kirche, die richter­lichen Beschlüsse nie mit absoluter Kraft auftreten, weil einzig und allein Gott über diese Macht verfügt24. Die Unsicherheit der Kontingenz, die in der Welt er­scheint wird durch die Sicherheit des Zieles zur Gewissheit. Das Urteil des Rich­ters, wie die Kirche selbst, soll Vermittler des Werkes Gottes sein25. Die Ent­scheidung soll sich auf etwas anderes beziehen als auf sich selbst, soll über ihre Grenzen deuten, die Aufmerksamkeit auf die Grenzenlosigkeit, Unendlichkeit richtend. In dieser Hinsicht soll es offen für die Zukunft und für die Lenkung der Seele sein. Die Frage des Prozesses soll immer in dieser Kontinuität, Geschicht­lichkeit interpretiert werden, das Urteil soll nie Selbstzweck sein, sondern im Dienste der Gemeinde bzw. der Heilsgeschichte stehen. Walter Kasper äußert sich so: Die Prädigung sollte weniger von den Bedürfnissen, Einflüssen oder Ge­danken der Orthodoxie der Kirche gesteuert werden, als von den Bedürfnissen der Menschen.26 All das ist analog gültig für die Entscheidungen der kirchlichen Richter, dessen unmittelbarer Beweggrund die Befriedigung der Bedürfnisse der Menschen ist. Das ist aber nur dann möglich, wenn wir die Bedürfnisse der Menschen innerhalb des weitesten Horizonts interpretieren. Wir sollten auch zur Kenntnis nehmen, dass die Kirche wegen ihrer Struktur eine solche Gemeinde ist, die in ihrer Vollkommenheit allein fähig ist, die menschlichen Bedürfnisse zu befriedigen im Sinne des Heils27. Deswegen ist nicht die Rede von persönli­chen Bedürfnissen, ohne die gesamte Kirche zu betrachten28. Die richterliche Entscheidung kann selbstverständlich nicht ausschließlich im Sinne des entgültigen Zieles interpretiert werden. Es ist notwendig, dass das Urteil auch in Raum und Zeit, innerhalb des Rahmens des Seins ihren Sinn er­gibt. In diesem Sinne dient die Entscheidung der Heiligkeit in einer Weise, die durch die Wechselwirkung von Wort und Heiligem Zeichen die Dinge der Welt gestaltet. Unterdessen werden sie selbst zu konkreten Verkörperungen, erfassba­ren Symbolen der im Christus verwirklichten Heil. Die Heiligkeiten sind die Er­scheinungen der Heiligkeiten und Erlösung der profanen Wirklichkeit der Men­23 B. FORTE, Cristo unico Salvatore oggi: il mistero di ogni uomo alia luce del mistero di Cristo, Konferenciabeszéd, 1998. 10. 09. Veszprém. 24 G. Ghirlanda, Giudiziale, Potestà (Potestas iudicialisl in C. C. Salvador - V. De Paolis - G. GHIRLANDA, (a cura di) Nuovo Dizionario di Diritto Canonico, Milano 1993, 542, P. VlTO PlNTO, Iprocessi nel codice di diritto canonico. Commento sistematico al libro VIL, Cittá del Vaticano, 1993, 92-94. 25 W. Kasper, Warum noch Mission? in Glauben und Geschichte 263. . 26 W. Kasper, Wort und Sakrament, in Glauben und Geschichte 309. 27 S. Horváth, Társadalmi alakulások és természetjog, Budapest 1942, 14. 28 G. Ghirlanda, Il diritto nella chiesa mistero di comunione, Roma 1990, 27.

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