Folia Canonica 5. (2002)
STUDIES - Ivan Zuzek: Der Beitrag von Carl Gerold Fürst zur Revision des CICO
226 IVAN ZUZEK „denua recognitio” hervorgingen, erkannt werden. Oft entdecken Doktoranden solche Modifikationen, ohne ein Gegenstück von ihnen in den publizierten Texten zu finden. Um diese genauen Informationen über solche Verbesserungen zu haben, ist es notwendig, zwei besondere Faszikel zu konsultieren, die ich seinerzeit für das Archiv der Kommission zusammengestellt habe: „L’indice della Coordinazione del CICO” und „Raccolta di documenti del Coetus de coordinatione 1984—1986” (auf die sich der ,Jndice della Coordinazione CICO” bezieht). Dieses Faszikel hat insgesamt 394 Seiten (17 + 17 + 39 + 24 + 25 + 67 + 175). Es enthält die sehr knapp gefaßten „Protokolle” aller Sitzungen bezüglich der „coordinazione”, beginnend mit der ersten Sitzung vom 19.-24 November 1984, und zwar sowohl der des aus sieben Personen bestehenden „Coetus intero” als auch des so genannten „Coetus Minor”, der immer gekennzeiclmet ist als „SG-Fürsf ’ (= Segretario und Carl Gerold Fürst), sowie für die letzten Entscheidungen (an verschiedenen Tagen vom 7. Juni-5. Juli 1986) die Protokolle der speziellen Sitzungen nur des Vizepräsidenten und des Sekretärs, nötigenfalls unter guter telephonischer Zusammenarbeit mit Carl Gerold Fürst. Man mußte damals schnell handeln, um das „Schema Codicis Iuris Canonici Orientalis, dann publiziert in den Nuntia 25/26 (1986), zum Druck zu bringen. Ich meine, daß der Wissenschaftler, der das vervollständigen will, was bisher über die „coordinazione”, besonders in den Jahren 1984-1986, des orientalischen Codex geschrieben wurde, sich mit guten Hoffnungen an das Pontificio Consiglio per i Testi Legislativi wenden könnte, um die Genehmigung zu er, die zwei vorgenannten Faszikel zu konsultieren. Ich halte es sogar, wie ich bereits andernorts gewünscht habe, wissenschaftlich für wichtig, die genannte „Lücke” durch eine Publikation dieser beiden oben erwähnten Faszikel zu schließen, auch wenn dies, wie ich damals gesagt habe, „évidemment sans bénéfice, étant donné leur caractère strictement technique” wäre. Ich meine, daß die nötigen Erlaubnisse des Pontificio Consiglio per i Testi Legislativi freundlicherweise gegeben würden: schließlich ist über den CCEO fast alles veröffentlicht worden, nur diese „Lücke” verblieb7. Das würde den Wissenschaftlern erlauben, für fast alle Modifikationen, die von den vorgenannten Sitzungen eingeführt wurden, auch das genaue Datum und für viele von ihnen die gegebenen Begründungen festzustellen. Um diesen Punkt abzuschlißen, sei mir erlaubt, Ihnen eine „amüsante Erinnerung” und danach eine „ernsthafte Erklärung” zu präsentieren. Die „amüsante Erinnerung” betrifft den in den hypothetischen Sätzen ursprünglich verwendeten lateinischen „Konjunktiv”, bei dem man sich im vorgenannten „Coetus” entschied, ihn durch den Indikativ zu ersetzen. Bei dieser Entscheidung geht das große Verdienst an Carl Gerold Fürst und an Norbert Kilwing, Lektor für Hebräisch, Griechisch und Latein an der Theologischen Fakultät der 7Vgl. L’année canonique 10 (1998) 22.