Folia Canonica 5. (2002)

STUDIES - Ivan Zuzek: Der Beitrag von Carl Gerold Fürst zur Revision des CICO

216 IVAN ZUZEK den, während die Sekretäre der Dikasterien noch drei Monate im Amt bleiben. Das geschah nun im Jahre 1978 gleich zweimal, beim Tode Pauls VI. (6. August) und bei dem Johannes Pauls I. (28. September), in einem sehr kurzen Abstand, daß ich nicht einmal die Zeit hatte, um meinen - bereits aufgesetzten - Dankbrief an Johannes Paul I. für die Wiederbestätigung in meinem Amt (das diesbezügli­che „biglietto” vom 22. September hatte ich erst am 26. September erhalten) ab­zusenden. Die Arbeit des Sekretariats wurde nun zwar nicht unterbrochen, aber die für den Herbst 1978 vorgesehenen Sitzungen der Arbeitsgruppen konnten nicht stattfinden. Im Übrigen war anzumerken, daß das „quinquennium” der am 15. September 1973 ernannten Konsultoren ablief und somit die Vorverfahren zu einer Erneuerung des Kollegiums auch festgefahren waren. Nach seiner Wahl zur Kathedra Petri (16. Oktober 1978) bestätigte Johannes Paul II „ad aliud quin­quennium” den Präsidenten (10. November), den Vizepräsidenten und den Se­kretär (16. November) der Kommission. Wenige Tage später, am 20 November 1978, wurde dann das gesamte Kollegium der Konsultoren neu strukturiert und zwar durch die Wiederbestätigung der meisten der Konsultoren und die Ernen­nung von 17 neuen Konsultoren, unter diesen drei Laien und unter diesen auch Carl Gerold Fürst. Das „biglietto” der Ernennung wurde Carl Gerold Fürst vom Nachfolger von Erzbischof Mansourati als Vizepräsident der Kommission, Bischof Miroslav S. Marusyn mit einem Begleitbrief vom 13. Dezember 1978 übersendet, in dem er ihn bat, am „Coetus de Magisterio Ecclesiastico” teilzunehmen, und in dem er ihm auch ankündigte, daß die erste Sitzung dieser Arbeitsgruppe vom 12.-24. Mai 1979 stattfinden werde. Fürst dankte in einem Brief vom 2. Januar 1979 für die „große Ehre”, die ihm mit dieser Ernennung erwiesen wurde, versicherte sei­ne Anwesenheit bei der Sitzung der Arbeitsgruppe im März und gab wörtlich das Versprechen: „mein Bestes zu tun, um mich des Vertrauens würdig zu zeigen, das in mich gesetzt wurde”. Darin hat er sicher nicht enttäuscht II. DIE ARBEIT BEI DER „PRIMA RECOGNITIO” DER CANONES „De magisterio ecclesiastico”. Der „Coetus de magisterio ecclesiastico” hatte als Relator P. George Ne- dungatt S.J. Die volle Bezeichnung dieser Arbeitsgruppe war, wie erwähnt, ur­sprünglich „Coetus de clericis et de magisterio ecclesiastico”, doch hatte sie zum Zeitpunkt des Eintritts von Carl Gerold Fürst in sie die Arbeit am gesamten Teil „De clericis” mit der fünften Sitzung am 5.-17. Dezember 1977 bereits beendet. Die anderen Sektionen, die dieser Arbeitsgruppe zugeteilt waren, nämlich vier eigene Titel des künftigen Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO),

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