Folia Canonica 5. (2002)

STUDIES - Ivan Zuzek: Der Beitrag von Carl Gerold Fürst zur Revision des CICO

DER BEITRAG VON CARL GEROLD FÜRST 215 Die Arbeitsgruppen hatten ihre erste Sitzung noch vor Ablauf des Jahres 1974 und versammelten sich abwechselnd mit solcher Häufigkeit, daß es dem Sekretariat, das sich nur auf die Hilfe eines „aiutante di studio” und eines „scrit- tore” stützen konnte, nur mit größter Mühe zwischen der Vorbereitung (sechs Monate im voraus) den einzelnen Sitzungen und dem Schreiben der Protokolle nach jeder von diesen zu „atmen” gelang (umso mehr als der, der auch für die Sit­zungen verantwortlich war, nicht nur acht Arbeitsgruppen leiten mußte, sondern im „Coetus de Sacra Hierarchia” und im „Coetus Centralis”, bei denen dann der Vizepräsident der Kommission selbst den Vorsitz hatte, auch „Relator” war, also der, der nach mühsamen Studium den ersten Vorschlag von Canones zu machen hatte). Es handelte sich um eine freudvolle, aber, wie ich zugeben muß, die Kräf­te erschöpfende Arbeit. Vor dem Sommer 1978 fanden 58 Sitzungen von Ar­beitsgruppen statt, die sich, meist in der Dauer von zwei Wochen (die Sitzungen sind aufgezählt in verschiedenen Nummern der Nuntia und in Attività della San­ta Sede 1979, 1170-1178) mit der „prima recognitio” - sicher der anstrengend­sten - des orientalischen Kodex beschäftigten. Diese „prima recognitio” war im Sommer 1978 bei allen Arbeitsgruppen bereits weit fortgeschritten. In der Tat hatten fünf Arbeitsgruppen {De normis generalibus, De laids, De matrimonio, De cultu divino et de sacramentis, De delictis et poenis) ihre Arbeiten bereits ab­geschlossen, eine jede mit einem „schema canonum”, das in diesem Moment darauf wartete, der Überprüfung durch den „Coetus Centralis” unterzogen zu werden. Die Arbeitsgruppe De monachis ceterisque religiosis stand vor ihrer letzten Sitzung. Die Arbeitsgruppe De Sacra Hierarchia arbeitete in einer „ad hoc”-Arbeitsgruppe noch an den Sektionen De Episcopis und De parochis. Die Arbeitsgruppe De processibus hatte sich daran gemacht, die Sektionen über die Spezialprozesse, einschließlich des Strafprozesses, zu überarbeiten, während die Arbeitsgruppe De clericis et de magisterio ecclesiastico den ersten Teil ihrer Aufgabe mit einem schema canonum de clericis beendet hatte, aber noch alle Canones bezüglich des „magisterium ecclesiasticum” im ziemlich weiten Sinn (also auch die Canones de oecumenismo, de evangelizzazione gentium etc.um- fassend) noch zu formulieren war. Mit anderen Worten: Die sogenannte „prima recognitio” des orientalischen Codex näherte sich ihrem Ende. In diesem Moment erschien in der Kommission Univ.-Prof. Dr. Carl Gerold Fürst. Und das war ein großer Glücksfall. I. Die Ernennung zum Konsultor Es ist bekannt, daß sich mit dem Tod eines Papstes an der Kathedra Petri eine Sedisvakanz eröffnet, in der die Präfekten beziehungsweise Präsidenten der Di- kasterien der Römischen Kurien auf der formalen Ebene aus ihrem Amt schei­

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