Folia Canonica 4. (2001)

STUDIES - Helmut Pree: Nichtterritoriale Strukturen der hierarchischen Kirchenverfassung

36 HELMUTH PREE Das Territorium hat nur untergeordnete Bedeutung (vgl. insbesondere IV § 1 SMC).59 Die Zugehörigkeit ist ex lege nach objektiven Merkmalen festgelegt (X SMC), sie beruht nicht auf freiwilligem Beitritt. Der Zweck ist nicht auf einen speziellen Teilzweck der Kirche beschränkt,60 sondern besteht in der vollen Seelsorge.61 Das Militärordinariat ist daher Teil­kirche,62 wenngleich keine Personaldiözese.63 Von einer solchen unterscheidet sie sich insbesondere durch folgende Merkmale: (1) die rechtliche Angleichung an die Diözese (dioecesibus iuridice assimilantur) setzt voraus, dass die Mili­tärordinariate von sich aus nicht Diözesen „sind” (sunt)-, (2) der Vorsteher muss nicht die Bischofsweihe haben; (3) die Jurisdiktion des Militärordinarius ist kumulativ mit jener des Ortsordinarius. c) Personaldiözesen Gemäss c. 372 § 2 CIC können da, wo es nach dem Urteil der höchsten kirchlichen Autorität nach Anhörung der betroffenen Bischofskonferenzen als zweckmäßig erscheint, in demselben Gebiet Teilkirchen errichtet werden, die nach dem Ritus der Gläubigen oder nach einem anderen vergleichbaren Gesichtspunkt (aliave simili ratione) unterschieden sind.64 Im CCEO findet diese Rechtsform insofern eine Entsprechung, als gemäss c. 311 § 1 CCEO eine Exarchie nicht nur territorial, sondern auch „alia ratione circumscripta” sein kann. Die Personaldiözese gleicht rechtlich in allem der Territorialdiözese, ausge­nommen die personale Erfassung der portio populi Dei (welche in zweiter Linie von einem territorialen Bestimmungskriterium ergänzt wird) mit der Wirkung, dass die der Personaldiözese von Gesetzes wegen angehörigen Gläubigen nicht kumulativ der Jurisdiktion ihres Ortsordinarius unterstehen.65 66 der Bewertung der kumulativen Jurisdiktion ab. Darüber herrscht in der Lehre Unklarheit. Meines Erachtens schließt die kumulative Zuständigkeit den Charakter als Teilkirche nicht aus, so lange die oben (Anm. 52) genannten Elemente der Teilkirche vorliegen. Zutreffend Baura, Gli ordinariati (Anm. 52), 350: „come vere porzioni del Popolo di Dio”. 63 Soweit ersichtlich, ist das Militärordinariat von Spanien das einzige, welches explizit als Personaldiözese anerkannt und bezeichnet ist: AAS 72 (1980) 47-55 (Art. I). 64 Bislang ist es noch nicht zur Errichtung einer eigenen Personaldiözese gekommen. Vgl. jedoch Anm. 63 65 Ob in diesen Fällen die Jurisdiktion kumulativ oder nichtkumulativ zusteht, müsste durch das Errichtungsdekret zweifelsfrei festgelegt werden. Auf Grund des CIC ergibt sich, dass c. 372 § 2 die Möglichkeit einer Personal diözese, und d. h. mit allen Merkmalen einer Diözese gemäß c. 369, voraussetzt. Von daher ist anzunehmen, dass eine Personaldiözese, wenn nicht ausdrücklich anderes im Errichtungsdekret festgesetzt ist, keine kumulative, sondern exklusive Jurisdiktion besitzt. Darauf deutet auch der Diskussionsverlauf zu Vat II CD (Anm. 18) hin: „Notio dioecesis etiam ad ‘personales’ quas vocant dioeceses aequo iure extenditur”. 66 Ramos, La delimitazione (Anm. 14), besonders 311-323.

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