Folia Canonica 4. (2001)

STUDIES - Helmut Pree: Nichtterritoriale Strukturen der hierarchischen Kirchenverfassung

NICHTTERRITORIALE STRUKTUREN 37 C. 372 § 2 CIC erfährt hinsichtlich der Wendung „aliave simili ratione” unterschiedliche Interpretationen. Zunächst wird die Frage aufgeworfen, ob das Wort „simili” verlangt, dass es sich ähnlich wie beim Merkmal des Ritus um ein innerkirchliches Kriterium handeln muss oder ob auch profane Kriterien wie z. B. Sprache, Nationalität und Kultur, Berufsgruppenzugehörigkeit usf. in Be­tracht kommen. F. J. RAMOS66 vertritt die Auffassung, c. 372 § 2 CIC sei so zu interpretieren, dass neben dem Kriterium des Ritus keine weiteren Möglich­keiten für die Einrichtung von Personaldiözesen zulässig seien. Er stützt diese Meinung auf drei Argumente: Vat II CD 23 lasse keinen Raum für diese Möglichkeit; die Textgeschichte sei überaus schwierig und schwankend gewe­sen, sodass sie die Unsicherheit über die getroffene Entscheidung beweise; Vat II PO 10 beziehe sich nicht auf diese Möglichkeit, sondern stehe im Kontext der Frage von Maßnahmen zur besseren Verteilung des Klerus.67 68 69 Auch wenn es zutrifft, dass der Zusatz aliave simili ratione erst in der Endredaktion unmittelbar vor der Promulgation des CIC!1983 in den Text des CIC eingefügt wurde, erweist sich die Interpretation von RAMOS als nicht stichhaltig. Sie setzt sich über den klaren Wortlaut des Gesetzes hinweg; die Argumentation widerspricht den Interpretationsregeln gemäss c. 17 CIC, denen zufolge die Auslegung vom Wortlaut auszugehen hat. Aus diesem ergibt sich unzweifelhaft die Zulässigkeit weiterer Kriterien außer dem des Ritus für die Errichtung personaler Teilkirchen einschließlich Personaldiözesen. Angesichts des diesbezüglich klaren Wortlauts ist es nicht zulässig, den Sinn des Gesetzes durch Rückgriff auf Argumente aus der Entstehungszeit der Norm abzuändern. Fraglich kann dem Wortlaut zufolge nur sein, welche weiteren Kriterien in Betracht kommen. In jedem Falle ist der Ap. Stuhl zur Entscheidung über die Errichtung zuständig. Die Auffassung von RAMOS läuft Gefahr, den Ap. Stuhl die Kompetenz abzusprechen. d) Apostolische Exarchate und lateinische Ordinariate für Angehörige eines orientalischen Ritus Die Apostolischen Exarchate, welche in etwa den Apostolischen Vikariaten des lateinischen Kirchenrechts entsprechen, jedoch im Unterschied zu diesen ausdrücklich auch nichtterritorial verfasst sein können, werden vom einem Exarchen geleitet und in Territorien eingerichtet, die weder einem Patriarchen noch einem Großerzbischof unterstehen, in denen keine eigene Hierarchie der 67 Der diesbezügliche Diskussionsprozess um PO 10 wird von Ramos detailgetreu nachgezeichnet; Ramos, La delimitazione (Anm. 14), 323-331. 68 Sieht man von der primär personalen Umschreibung der dem Exarchat angehörigen Gläubigen ab, entspricht dieses in der Rechtsform am ehesten dem Ap. Vikariat gern, lateinischem Kirchenrecht. Vgl. Annuario Pontificio 2000, 1922. , J. I. Arrieta, Diritto dell'organizzazione (Anm. 14), 365 f. 69 Als rechtlicher Beginn gilt das Apostolische Schreiben „ Officium Supremi Apostolatus ” vom 15.7.1912.

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