Káldy–Nagy Gyula: A budai szandzsák 1546–1590. évi összeírásai. Demográfiai és gazdaságtörténeti adatok - Pest Megye Múltjából 6. (Budapest, 1985)

Vorwort

zelnen Siedlungen und Einödhöfe zusammengestellt und nach gewissen Gesichtspunkten aufgearbeitet. 12 Der Quellenwert der Angaben wird natürlich immer dadurch bestimmt, unter welchen Umständen die Erhebungen entstanden. In Zusammenhang mit fast jeder Registrierung zum Zweck der Steuererhebung läßt sich sa­gen, daß beim Aufnehmen der Angaben entgegengesetzte Interessen auf­einanderstießen. So geschah es z. B. im königlichen Ungarn beim Auswerfen der Dica-Steuer, daß ,,einige Großgrundbesitzer schon im 15. Jahrhundert ihren Besitz vor den Steuereinnehmern verschließen und die Steuern in einem Betrag nach den auf ihren Besitztümern lebenden Leibeigenen be­zahlen." Die sich auf das 16. Jahrhundert beziehenden Klagen aber lassen sich so zusammenfassen: „Es wäre die Aufgabe der Komitate gewesen, die Arbeit der Steuereinnehmer zu erleichtern und zu unterstützen, und was für die Komitate galt, galt ebenso für den Adel. Aber nicht genug, daß sie dies nicht taten, in vielen Fällen behinderten sie die Konskribenten direkt in ihrer Arbeit, um so die Arbeitskraft der Leibeigenen selbst in Anspruch nehmen zu können." 13 Ähnliche Probleme zeigten sich auch in der türkischen Finanzver­waltung. Hier kann aus unserem Buch der Fall des in vieler Hinsicht streng erscheinenden Konskribenten vom Jahre 1562 erwähnt werden, der es nicht wagte, auf zahlreichen Gütern des Budaer Paschas Rüstern (Cinkota, Csaba, Ecseg, Előszállás usw.) die Angaben und Zehnten aufs neue in das Verzeichnis aufzunehmen, obwohl das Dorf (Buda-)Örs und die Stadt Kecskemét eine Ausnahme bilden, das aber vielleicht nur, um den Schein zu wahren, weil er schließlich die voraussichtlichen Einkünfte von Kecskemét niedriger ansetzte als die von Örs. Es ließe sich noch auf die Besitztümer des Janitscharen-Aga Sefer (Ferencszállás, Rádot und Szentki­rál) hinweisen, als deren Einkünfte 1580 nur ebensoviel festgelegt wurde wie 1562. In Zusammenhang mit der Einstellung der Timar-Herren ge­genüber den Erhebungen müssen wir noch einen Befehl des Sultans an den Sandschakbeg von Lippa vom 31. Juli 1560 zitieren: ,|Jetzt, da ich die Zusammenschreibung deines Sandschaks angeordnet habe, befehle ich dir, den Konskribenten des Wilajets nach seiner Ankunft in jeder Hinsicht zu unterstützen. Alle deine Sandschak-Hassgüter und Raya, und alle Raya der Ziamet- und Timar-Herren werden registriert. Hütet euch sehr davor, 12. Die ersten drei Erhebungen des Sandschaks von Buda mit den auf die Timar­Defter bezüglichen Eintragungen sind von uns schon herausgegeben worden, s. Kanuni devri Budin tahrir defteri (1546—1562), Ankara 1971 und A Budai szandzsák 1559. évi összeírása (Die Erhebung des Sandschaks von Buda im Jahre 1559), Budapest 1977. Diese Defter befinden sich im Basbakanlik Arsivi, Istanbul (ihre Signatur ist in den genannten Arbeiten angegeben), dort sind auch die in unserer jetzigen Ausgabe ver­wendete Erhebung vom Jahre 1580 und der Timar-Defter aufbewahrt (Signatur: Tapu Defterleri No. 592 und 590), sowie die Erhebung vom Jahre 1590 (Signatur: No. 611), der auf ihrer Grundlage damals entstandene Timar-Defter ist jedoch nicht erhalten. Nützliche gute Ratschläge zur methodischen Aufarbeitung der Erhebungen und zur Auswertung der Angaben erhielt ich von dr. Dezső Dányi, dem Bibliotheksdirektor des Zentralamtes für Statistik, wofür ich ihm auch hier meinen besten Dank sage. 13. Die Zeilen über die Aussetzung der Dica-Steuer zitierten wir aus der Studie von István Bakács „A dicalis összeírások" (Die Dica-Erhebungen), s. Kovacsics J., A történebi statisztika forrásai (Die Quellen der historischen Statistik), Bp. 1957, 57. 22

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