1843-1844 Irományok 1. • Felséges Első Ferdinánd ausztriai császár, Magyar- és Csehországnak e' néven Ötödik Apostoli királya által szabad királyi Pozsony városában 1843dik esztendei pünkösd hava 14-ik napjára rendeltetett magyarországi közgyűlésnek irásai. / Pozsonyban / Az Országgyűlési Irományok Kiadóhivatalában / 1844

21-dik szám alatt jelentése az 1840-dik évi IV-dik törvényczikkely által, a ' Duna 's egyéb folyamok szabályozása iránt kinevezett országos Küldöttségnek

dass diese Bestimmungen in keinem Zusammenhänge und in der Zeit so bedeutend verschieden gewesen, zu manchen Missgriffen Veranlassung gegeben haben, zu deren Vermeidung endlich im Jahre 1838 das Wasserspiegelgefalle, nach dem im Jahre 1836 bereits erprobten Verfahren, in der ganzen, dem Stromstrich nach 94V8 geographische Meilen langen, Donaustromstrecke von Theben bis Peterwardein wiederholt bestimmt wird. Bei dieser Bestimmung ward die ganze obige Strecke in vier Abtheilungen, nämlich; von Theben bis Gran, 223/8 geographische Meilen lang; von Gran bis Duna-Foldvár, 203 8 geographische Meilen lang; von Duna-Foldvár bis Batina, 262/g geographische Meilen lang, und von Batina bis Peterwardein, 254/8 geographische Meilen lang, alles dem Stromstrichc nach gerech­net , getheilt. Die für den Reductions-Wasserspiegel angenommenen Gefallebestimmungen wurden ausgeführt: in der ersten Abtheilung vom 14. bis zum 17. October 1838 bei der anfänglich reducirten Pressburger Pegelhohe von 4' 3" 6'" und bei einem übernächtlichen summarischen Wasserwechsel von 0' 0“ IOV2 Steigen; in der zweiten Abtheilung vom 2. bis 6. October 1838 bei der anfänglich reducirten Hohe von 3' 8" 7" am Graner Pegel, und bei einem übernächtlichen summarischen Wasserwechsel von 0' 5" 3"' Fallen; in der dritten Abtheilung vom 16. bis 20. October 1838 bei der anfänglich reducirten Duna-Fóldvárer Pegel­hohe von 4' 4" 9'" und einem summarischen übernächtlichen Wasserwechsel von 0' 1" 6"' Fallen; in der vierten Abtheilung aber vom 6. bis 10. October 1838 bei der anfänglich reducirten Batinaer Pegelhöhc von 6' 6" 0"' und einem summarischen übernächtlichen Fallen von 0' 6" 6'". Die Resultate dieser Wasserspiegel-Gefällsbestimmung, die ganz unabhängig von den Pegeln bewirkt ward, wurden mit dem von Pressburg abwärts vom 14. bis 23. October 1838 beinahe durch drei Tage successiv an jedem Pegel gleichförmig von 4' 3" 6"' reducirter Höhe über Null sich zeigenden Wasserstandsgefälle verglichen , und hiebei gefunden, dass von Pegel zu Pegel bis Apatin zwischen diesen beiden Ermittelungen grossentheils gar keine Differenz Statt fand; die grössten Differenzen aber 1 bis 2 Zoll theils positiv, theils negativ, oder auf 100 Eiafter circa «/100 bis 12/ioo einer [Linie betrugen. Die obgedaebten Differenzen sind im Reductions-Wasserspiegel proportionirt dem reell gefundenen Gefälle von Fixpunct zu Fixpunct vertheilt. Von Apatin abwärts bis Vukovár würde die Differenz zwischen den obbezeichneten an den Pegeln sich zei­genden Gefälle, und zwischen dem, wenn das Gefälle für 4' 3“ 6"' Apatiner Pegelhöhe über Null, mit dem reell bei der Apatiner Pegelhöhe von 6' 6" 0'" ober Null beiden Fixpuncten beobachteten, paralell angenommen worden wäre, bis 11", und zwar mehr an Gefälle betragen haben. Allein bei Zusammenstellung der in den Jahren 1836 und 1838 ausgeführ­ten Gefallsbestimmungen wurde gefunden, dass dies Ergebniss ganz analog (bei gleichen Wasserstauden der Drau) den übrigen Bestimmungen sei; desswegeu auch für den Reductions - Wasserspiegel die Gefälle von Fixpunct zu Fixpunct proportionirt den früher erfolgten Bestimmungen und den Pegelergebnissen angenommen sind. Von Vukovár bis Peterwardein hatten sich die Pegelergebnisse mit der für den Reductionswasserspiegel ange­nommenen Bestimmung von den Niveaufixpuncten aus, übereinstimmend gezeigt, wesswegen auch Letzterer beibehalten ist. Nicht übergangen darf hier werden, dass, wie schon oben angeregt, die durch den Reductionswasserspiegel angegebene Stromgefällsvertheilung in der Gegend der Mündungen grösserer Flüsse, als: die Waag, Drau etc., nur für die zur Zeit der Wasserspiegel-Gefällsbestimmung stattgehabten Seitenflusshöhe giltig angesehen werden kann, und dass bei bedeutender Aenderung der Höhen der Seitenflüsse natürlich auch das Gefälle des Recipienten in der Nähe ihrer Mündungen sich ändern muss. In Betreff der im Jahre 1838 erfolgten Wasserspiegel -Gefällsbestimmung von Theben bis Vének ist auch beizufügen, dass solche theils aus Mangel an Fixpuncten (mehrere der bei der speciellen Bearbeitung dieser Strecke ge­setzten Interimal-Fixpuncte sind im Jahre 1838, als zerstört, nicht vorgefunden worden), theils weil Donauabästungen, die in den Jahren 1831 und 1834 noch das Hauptrinnsaal bildeten, im Jahre 1838 bereits verschlemmt, andere, vormals Seitenabästungen, aber als Hauptrinnsäle eröffnet angetroffen wurden, auf bedeutend weiteren Entfernungen Statt fand, als dies 1831 und 1834 der Fall gewesen. Ausser dem Angeführten wird die weitschichtigere Gefälls­bestimmung vom Jahre 1838 auch dadurch begründet, dass die in Rede stehende Strecke ohnehin der Regulirung unter­worfen sei, und daher das Wasserspiegelgefälle sich nach Maassgabe der Wirkung der Regulirung örtlich stets ändern müsse. Zur nähern Combination der Uebereinstimmung des Reductions-Wasserspiegelgefälles mit dem bei Beharrungs­ständen der Donau in verschiedenen Höhen Statt findenden, ist sub 6./* eine Berechnung des Letztem von Pegel zu Pegel beigebogen, der Pegelhöhen von 1838 für circa gleiche Wassermassen zur Basis dienten. 15. Ülés írásai. Julius 5-én 1843. 537 Ormiyiiuiil- latsai. 1. 135

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