Felséges Első Ferentz austriai császár, Magyar', és Cseh ország' koronás királlyától Po'sony szabad királyi 1808-dik esztendőben, boldog aszszony havának 28dik napján rendeltetett Magyar ország gyűlésének írásai (Pozsony, 1808)
1808 / 24. ülés
den; diefen Vorfchlag aber hätte die Prüfung der in Vorfchlag zu bringenden Zöglinge vorherzugehen. • . 7 . fy Í . i Í Prüfung der Zöglinge vor ihrer Aufnahme. ^ T : J# Die Prüfung der Zöglinge vor ihrer Aufnahme kann am füg- iichsten durch die Comittate gefchehen, welche zu belehren find, wie die für die Akademie bestimmte Zöglinge geprüft werden follen. Die akademifche Erziehung ist eine Fortfetzung der privat oder einer andern öffentlichen Erziehung; fie bezieht fich wie jene auf die phyfifche, moralifche und wiffenfchaftliclie Bildung. Der von einer öffentlichen, oder aus einer privat Erziehung in die Akademie zu ühernehmende Jüngling foil, wenn er fein ntes oder i2tes Jahr erreicht hat, von gefunder Conftitution, geraden starken Körperbau, und aufgeweckten Temperament feyn; er darf keinen organifchen Fehler haben, feine Sinne muffen vollständig, der Wachsthum denen Jahren angemeifen feyn. Diefe Prüfung liegt denen Aerzten ob, fie muffen das Zeugnifs darüber ertheilen, Schwerer ist die moralifche Prüfung des Jünglings, er kann starke Untugenden, vielleicht den Keim des Lafters an fich haben, was Aeltern oder Befreundtc bey ,einer nachläfsigen Erziehung vielleicht felbfi: nicht entdeckt haben. Für jene, welche aus einer öffentlichen Erziehung übernommen werden, mufs man fich mit dem Zeugnifs der Vorsteher deslnilituts begnügen; welche aber aus der Privaterziehung übernommen werden, müffen das Zeugnifs einer unverdorbenen Sittlichkeit von der Ürtsobrigkeit, befonders von der Geistlichkeit, von welcher fie den ersten Religions-Unterricht erhalten haben, mit fich bringen. Was diePrüfung des wiffenfchaftlichen Theiles betrifft, fo ist nothwendig eine Bemerkung voraus zu fchicken: Die Akademie hat zum Zweck Officiers für die Armee zu bilden, welche durch ihre Kenntnifse,und durch die Erfahrung in denen ersten Jahren der Dienftleiftung geeignet find, als Adjudanten bey der Generalität, als Offiziers im Generalquartiermeister Stab gebraucht zu werden; Offiziers welche unabläfslich an ihrer Vervollkommnung felbst arbeiten, mithin wenn felbe zu denen wichtigsten Chargen gelangen füllten, ihrer Bestimmung in jeder Hinlicht entfprechen können. Von diefen Grundfatz ausgegangen, kann die Akademie unter denen Gestifteten keine mittelmäfsige oder fchwache Talente aufnehmen; es können keine Rückfichten derWohlthat hier Platz greif- feil, eine folche Wohlthat würde zum Nachtheil des allgemeinen Besten feyn. Der Jüngling welcher zur Aufnahme in die Ludovicaeifche Akademie geeignet feyn foil, hätte aus den Inftitut wo er erzogen w-orden, das Zeugnifz der Eminenz oder elften Klafse mitzubringen; jene aber welche eine Privat-Erziehung erhalten haben, follen durch eine Prüfung bey einer öffentlichen Erziehungs -Anhalt des Zeug- nifzes der Eminenz oder erften Klafse würdig befunden worden feyn. Was die Penfionärs betrifft deren Prüfung ebenfalls in jeder Hin- ficht notliw«ndig ift, für deren Aufteilung aber die Aeltern oder Freun154 2 4. ÜL és iRáSAI.