József Antall szerk.: Aus der Geschichte der Heilkunde / Orvostörténeti Közlemények – Supplementum 13-14. (Budapest, 1984)
Aus der Geschichte der Medizin und der Pharmazie Ausstellungsführer (J. Antall, K. Kapronczay, Z. Pataki, M. Szlatky, M. Vida)
Die Reihe der Vitrinen wird durch zwei Krüge abgeschlossen : der eine stammt aus der Levantino-Werkstatt in Albissola, der andere aus der Pescetto-Werkstatt in Savona (17. bzw. 18. Jahrhundert). 2. Denkmäler des Pestepidemien Obwohl sie nicht zu dem eng verstandenen Kreis der Pharmaziegeschichte gehören, so bildeten sie doch Teile der gemeisnamen Geschichte mit der Heilkunde. Auf die im 17.—18. Jahrhundert Europa erneut heimsuchenden Pestepidemien ruft die Aufmerksamkeit ein um 1700 angefertigtes Bild auf, welches IV wahrscheinlich von einem Schüler des Giuseppe Maria Crespi (1665—1747) gemalt wurde : der heilige Rochus behandelt Pestkranke. Die auf dunkelbraunem Hintergrund mit der reichen Anwendung von Licht- und Schattenwirkungen gemalte Massenszene drückt auf dramatische Weise die Epidemie aus, die eine Stadt nach der anderen eingenommen hat. In einer Menge von Gesunden, Sterbenden und Toten ist der dunkelgekleidete Heilige eben dabei, die Wunde eines Pestkranken „auszusaugen". Einen starken Kontrast dazu bildet die auf der rechten Seite im Vordergrund sitzende junge Mutter mit schmerzlichem Gesicht, die ihren toten Säugling an der Brust hält. Im dunklen Hintergrund können wir eine Szene erkennen, die vielleicht aus dem alten Testament stammt. Das Opfer von König David zur Heilung der Pestkranken. Neben dem Ölgemälde steht eine von einem österreichischen Meister des 18. Jahrhunderts stammende bemalte Holzskulptur: der heilige Rochus, der Schutzheilige der Pest- 66 kranken, der mit seinem Finger auf eine Pestwunde an seinem Fuß weist, daneben sein charakteristischer Begleiter, sein treuer Hund. 3. Pharmazie im 17. und 18. Jahrhundert In Ungarn war die Sachlage der Pharmazie im 16. —17. Jahrhundert durch keinerlei Gesetz geregelt. Der ehrenhafte Beruf des Apothekers zählte zu den freien Künsten (ars libera) und hatte keine eigene Zunft. Das Recht zur Eröffnung einer Apotheke wurde von den Städten als „ius municipii" (Stadtrecht) gehandhabt. Erst ein königlicher Erlaß aus dem Jahre 1759 besagt, daß das Apothekenrecht ein „ius regale" (königliches Recht) sei. Die Ausbildung der Apotheker erfolgte in den Apotheken, der Eigentümer stellte den Lehrlingen ein Zeugnis aus, das zur selbständigen Eröffnung einer Apotheke genügte. Im Jahre 1753 wurde verfügt, daß der Apotheker vor dem Physikus (Stadt-oder Komitatsarzt) eine Prüfung ablegen muß und ab 1774 konnte nur ein geprüfter Apotheker die Leitung einer Apotheke übernehmen. Die Apothekerausbildung 47