Kapronczay Károly szerk.: Orvostörténeti Közlemények 198-199. (Budapest, 2007)

TANULMÁNYOK — ARTICLES - KAPRONCZAY, Károly: Die Reform des ungarischen Verwaltungswesens und das Anforderungssystem den Beamten gegenüber zwischen den zwei Weltkriegen. -(A magyar közigazgatás reformja és a tisztviselők követelményrendszere a két világháború között.)

ministeriums auf, aber damals sah man noch keine Möglichkeit zur Verwirklichung, bloß der Kreis der beratenden Fachkomitees ist erweitert worden. (Dazu zählt der 1891 ins Le­ben gerufene Landesrat des Justizwesens, später das Landeskomitee der Balneologie usw.). Diese Behörden befassten sich mit zahlreichen Angelegenheiten, die man den Organisa­tionen mit Landesbefugnis überlassen hätte können. Bis zum ersten Weltkrieg kam es zu keiner Umorganisierung mehr, aber nach dem Friedensschluss ist diese Reform tatsächlich an die Tagesordnung genommen worden. Der organisatorische Aufbau der allgemeinen Sanitätsverwaltung ist nicht verändert worden, aber die allgemeine fachliche Leitung und Kontrolle dieses Gebietes wurde auf das 1925 zustande gebrachte Landesinstitut für Sanitätswesen übertragen, das nach europäi­schem und amerikanischem Muster aufgestellt war. Die in der Kontrolle beteiligten Inspek­toren mussten nicht auf allen Gebieten eine ärztliche Ausbildung besitzen, sie nahmen an Fachschulungen teil, und bekamen ihre speziellen Fachkenntnisse dadurch. Nach der Spe­zialisierung der Flygiene wurde über die Notwendigkeit von immer mehreren Fachqualifika­tionen entschieden, die sich auch in der Fachverwaltung nachweisen lässt. Die allgemeine Verwaltung ist zwischen 1920-1932 ins Ministerium für Volkswohl und Arbeitswesen über­setzt, nach 1932 aber auf die 1876 herausgebildete Ordnung zurückgebracht worden. Die zwischen den zwei Weltkriegen vollzogene Reform der Verwaltung hat auch das Sanitätswesen berührt, und nicht im negativen Sinn. In den Vordergrund sind namentlich nicht die Forderungen der Fachausbildung gestellt worden, sondern viel mehr die Er­weiterungen der Aufgaben und des Personenbestandes waren es, die eine Lösung wünschten. Gewisse Aufgaben - wie z. B. die ärztliche Evidenzhaltung, die Lösung der ethischen Probleme, die ärztliche Interessenvertretung, Fragen der Aufstellung einer ärzt­lichen Praxis usw. - wurden der Ärztlichen Landeskammer übertragen. Diese Auffassung kam auch in der Organisation der Fragen der Krankenversicherung zum Ausdruck. Die ungarische Verwaltung konnte nach 1867 eine bedeutungsvolle Entwicklung und ein eigenartiges Gesicht aufweisen. Die vom Habsburger Reich herausgebildeten Muster wur­den den ungarischen Verhältnissen angepasst. Die Forderung der Fachgerechtigkeit bildete in der Weiterentwicklung den wichtigsten Gesichtspunkt. Die Zahl der Angestellten des öffentlichen Dienstes wuchs in großem Maße, I 870 war sie 22.726, 1913 stieg sie schon auf 99.330, - im Vergleich zu der Arbeiterzahl der Selbstverwaltung, die 400.000 betrug. Die einzelnen höheren Stellen waren an die Absolvierung der juristischen Fakultät (oder einer anderen Universität) gebunden, bei den niedrigeren Stellen begnügte man sich mit dem Abi­tur oder Absolvierung der Bürgerschule. Im letzten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts sind ­vor allem zur Zeit des ersten Ministerpräsidiums von Sándor PVeker/e, - mehrere Vor­schläge zur Rationalisierung des lokalen Verwaltungswesens verlautbart worden, welche die Zielsetzung der Einstellung ihrer hohen Auslagen betraf. Im Interesse der Erhöhung der Fachgerechtigkeit proponierte man sogar die einheitliche Grund- und Fachausbildung, das Examensystem und Ausbildungssystem der Beamten, die diese Stellen bekleideten. Nach dem Ausgleich ist das auf Auswählen gegründete Beamtentum eingestellt worden, auch bei der Selbstverwaltung wurden die verschiedenen Stellen durch Werbung besetzt. Der Unter­schied bestand hauptsächlich darin, dass Angestellte der Staatsverwaltung (Finanzverwal­tung) über eine Pensionsberechtigkeit verfugten, was auf dem Gebiet der Selbstverwaltung nicht im Allgemeinen der Fall war.

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