Kapronczay Károly szerk.: Orvostörténeti Közlemények 198-199. (Budapest, 2007)

TANULMÁNYOK — ARTICLES - KAPRONCZAY, Károly: Gesundheitliche Verteidigungsmassnahme: Die Quarantäne. - (Egészségügyi óvintézkedés: A karantén.)

tung auf 42 Tage verlängern dem entsprechend, wie sich die Epidemie in den Nachbargebie­ten verbreitete. Es war der Fall, dass man die Quarantäne auf 84 Tage verlängerte. Der Grenzschutz hat sich an das am 25. August 1766 verordnete Strafgesetz gehalten, wenn es über Schmuggler, oder Hintergänger des Sanitätskordons handelte, wo man sehr streng vorging, und - im Fall einer Epidemie - eine Todesstrafe bringen durfte. In der Quarantäne, das heißt in jenen Gebäuden, die an der Grenze in diesem Interesse aufgestellt wurden, sowie auch die zur Beobachtung zurückgehaltenen Personen, wurden von anderen abgesondert untergebracht. Von der Verpflegung, ärztlicher Untersuchung und Kontrolle hat man staatlich gesorgt. Die Waren wurden in Magazinen untergebracht, streng abgesondert von anderen Waren. An der Spitze der Institution stand ein Direktor, den die Militärkommandantur ernannte, unter ihn wurden die Ärzte von verschiedener Zahl, auch Chirurgen und das Heilpersonal eingereiht. Der Direktor hatte die Aufgaben zu erfüllen, die in 49 Punkten niedergeschrieben waren. Die wichtigste Arbeit war die Verwaltung des Insti­tuts, die Aufrechterhaltung der Disziplin. Das Institut wurde als Krankenhaus angesehen, es sicherte keine besondere Bequemlichkeit, bei einer akuten Epidemie wurden die Inwohner voneinander abgesondert. Die zeitgenössischen Aufzeichnungen verlieren keine anerken­nenden Worte über diese Einrichtung, alles war öde, meistens waren es bloß vernachlässigte Baracken zu diesem Zweck, die Verpflegung miserabel, aber mit einem gewissen Trinkgeld konnte alles etwas verbessert werden. Genauso konnten die Inwohner auch zu Bücher, Karten, Alkoholtränke kommen. Die Ausgabe des Gesetzes vom Jahr 1770 hat die Desinfizierung auch genau festgehal­ten, alles wurde beschrieben, was gewaschen, gekocht, gelüftet, bzw. vernichtet werden sollte. Es enthielt Maßnahmen, was für ein Zeugnis der in der Quarantäne verbrachte Mensch erhalten muss, was für ein Schutz seiner Ware zusteht, wie die eventuell verstor­benen beerdigt, ihr Hab und Gut vernichtet, ein zurückgebliebenes Testament zu den Ange­hörigen abgeschickt werden sollte. Die Quarantäne ist in dieser Form praktisch gesehen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts aufrechterhalten geblieben, weil ihre gesundheitlichen Prinzipien nicht auf den neuesten, „modernen" Errungenschaften der Medizin, sondern auf handgreiflicher Erfahrung ruhte. Die praktischen Erfahrungen der mittelalterlichen Medizin zeigten schon, dass eine jede Krankheit eine Inkubationszeit hat, diese in 7-21-28 Tagen festgelegt werden kann. Man kannte auch die negative Rolle der Abfalle, des Schmutzes, und war überzeugt, dass das Trinkwasser geschützt werden muss. In der Verbreitung einer Epidemie hat der persönliche Kontakt der Menschen eine ausschlaggebende Rolle, die Absonderung und ein Kordon von höchster Wichtigkeit ist. Hinter diesen, heute vielleicht schon etwas lächerlichen Maßnah­men, deren Grund nicht in der „Unwissenheit, Unkenntnis der Wirklichkeit" zu suchen ist, stehen aber jene empirischen Erfahrungen, die die wissenschaftliche Medizin viel später, erst nach der Entdeckung der Bakterien auf neue Grundlagen stellten konnte. Die Lehre über die Epidemien hat sich erst dann neu herausgebildet. Zur Zeit einer Pestepidemie war die Vernichtung, oder die Desinfizierung der Waren mit mannigfaltigen Methoden grundlegend, obwohl wir heute wissen, dass nicht durch den gegenseitigen Kontakt der Menschen, oder durch die verpestete Luft diese Krankheit sich verbreitete, sondern die Nagetiere daran schuld sind, die die Erreger herumtragen und sie weiterverbreiten. Diese Beobachtung war tatsächlich korrekt, nur der Erreger war unbekannt und man stand unwis­send dem Problem gegenüber, wo er zu suchen wäre. Die Abtransportierung der Haushalts-

Next

/
Oldalképek
Tartalom