Kapronczay Károly szerk.: Orvostörténeti Közlemények 198-199. (Budapest, 2007)

TANULMÁNYOK — ARTICLES - KAPRONCZAY, Károly: Gesundheitliche Verteidigungsmassnahme: Die Quarantäne. - (Egészségügyi óvintézkedés: A karantén.)

muss zugegeben werden, dass in den späteren Jahren in dieser Auffassung des Kontagio­nismus, die unmittelbare Berührung als Grundlage aufgefasst wurde, deshalb wurde auch die Absonderung immer mehr hervorgehoben, und die Räucherung zur Desinfizierung der Objekte immer mehr angewendet. Die erste allgemein anerkannte Seuchenverordnung wurde in Wien 1562 herausgegeben. Man bezog sich auf die ähnliche Verordnung vom Jahr 1551, deren vollkommener Text nicht erhalten blieb. Es ist auch bekannt, dass 1552 die Wiener Universität - aufgrund der Prinzipien von Salzmann - eine neue Formulierung der Verordnung vorschlug, die aber leider nicht in Gesetz trat. Die Verordnung vom Jahr 1562 erschien als ein landesherrlicher Brief, der sich in zwei Teile gliedert: der erste ist ein präventiver, vorbeugender Teil, der zweite behandelt Vorschriften, die zur Zeit der Epidemie angewandt werden konnten. Das erste Kapitel basierte vorwiegend auf die allgemeine Sauberkeit, auf die Reinheit der allge­meinen gemeinsamen Räumlichkeiten, wie Markthallen, Einkaufshallen, Schulen, öf­fentliche Gebäuden, damit eine auftretende Seuche sich nicht dadurch schneller verbreiten kann. Im zweiten Kapitel ist das Wichtigste die Vorbeugung. Meldet sich die Seuche in einem fern gelegenen Gebiet, darf niemand von dort in die Stadt eingelassen werden, er muss eine Bescheinigung bringen, dass in seinem Wohngebiet keine Seuche vorhanden ist. Bei Auftauchen einer Seuche müssen die Bettler in ein Krankenhaus eingeliefert, die frem­den Bettler ausgewiesen werden. Das Krankenhaus ist zugleich als eine Quarantäne aufzu­fassen, wo auch die Kranken untergebracht werden müssen. Die Kleidungen, Habseligkeiten und schmutzigen Fetzen der Fremden müssen permanent verbrannt werden. Es muss ein Verbot von allerlei Versammlungen gebracht werden, Schulunterricht, massenmäßige Zusammenkünfte müssen eingestellt werden, ein jeder ist für seine private Sauberkeit und Reinheit verantwortlich, die von den Stadtbehörden auch kontrolliert wird. Die Desin­fizierung ist vorgeschrieben, das vor allem die Räucherung mit Wacholderbeeren zu bedeu­ten hatte. Ein jeder ist verpflichtet zu melden, wo ein infizierter Mensch vorkommt. In die­sem Fall wird der Kranke in ein Lazarett geliefert; ist er nicht gewillt, so muss in seinem Haus oder in seiner Wohnung gesorgt werden dafür, dass die Isolation vollkommen funk­tioniert. Die Familienmitglieder dürfen 40 Tage lang keinen Kontakt aufnehmen und mit Fremden verkehren. Für Verpflegung sorgen die Behörden, die das Wasser und die Kost vor das Haus stellen lassen, von dort konnte es mit eingenommen werden. Die Ärzte und das Heilpersonal besuchten in ihrer Schutzkleidung die Kranken. Im Lazarett durften die Kranken nicht dicht aneinander liegen; die schon genesenden mussten in einen anderen Raum gelegt werden; die Gegenstände der Verstorbenen mussten verbrannt, die Toten schnell begraben und mit Kalk abgegossen werden. Nur auf den vorher bestimmten Grund­stücken durfte ein Seuchenfriedhof funktionieren. Wer diese Regeln nicht einhielt, wurde bestraft, oder sogar hingerichtet. Aus dem Kordon durften nicht einmal die Armeeange­hörigen sich entfernen, sie waren nämlich verpflichtet dafür, dass die Regeln und Verord­nungen eingehalten werden. Die Seuche - unabhängig von den strengen Verordnungen - meldete sich trotzdem, meist systematisch. Die Regeln, die die Komitate und Städte brachten, waren sehr ähnlich, bloß die „Kontumazzeit" war verschieden. Vom Ende des 16. Jahrhunderts angefangen waren es meistens 40 Tage, die die Kranken und ihre Angehörigen abgesondert verleben mussten, die Fremden mussten 14 Tage nach ihrer Ankunft abgeschlossen verbringen, von den aus weiteren Regionen angekommenen verlangte man ein Zeugnis, dass dort keine

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