Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 83-84. (Budapest, 1978)
FÓRUM - Szakvélemények és hozzászólások Semmelweis kórtörténetéhez (magyar és német nyelven)
überflüssig, da die psychopathologischen Geschehnisse durch den pathologischanatomisch bewiesenen Prozeß eindeutig erklärt werden. 3. Im einleitenden Vortrag dieser Konferenz wurde die Vermutung zum Ausdruck gebracht, daß die interessierten Pester Professoren von feindlichem Gefühl gelenkt Semmelweis aus Budapest entfernen wollten. Das ist aber schwer anzunehmen. Die Tatsache, daß sich die interessierten Professoren — und in erster Linie Bókai — nach Semmelweis' Tod über ihre Rolle in Semmelweis' Einweisung in die Irrenanstalt gar nicht geäußert haben, beweist an und für sich noch keine Böswilligkeit. Meinerseits nehme ich an, daß Bókai Semmelweis nicht untersucht hatte, sondern aufgrund der von der Familie, eventuell vom Hausarzt derselben erhaltenen Auskunft seine „historische Mitteilung" zusammengestellt hat. In dieser Mitteilung wird gar nicht erwähnt, daß Bókai überhaupt eine Untersuchung persönlich durchgeführt hätte, auch der Zeitpunkt derselben wird nicht angegeben. Daß diese Untersuchung gar nicht stattgefunden hat, wird auch dadurch bewiesen, daß der schwere phlegmonöse Prozeß an der Hand — der bereits auf dem ersten Blatt der Krankengeschichte beschrieben wurde — in Bókais Mitteilung nicht vorkommt. Es ist vollkommen annehmbar und verständlich, daß die Pester Professoren Semmelweis in eine Irrenanstalt in Österreich liefern ließen. Aus Bókais Beschreibung geht eindeutig hervor, daß die Geisteskrankheit und infolge deren die Notwendigkeit der Behandlung aufgrund der ärztlichen Verantwortlichkeit festgestellt wurden. Seit Jahrzehnten — auch heute noch, wie vermutlich auch in der Mitte des vorigen Jahrhunderts — wird in der gewöhnlichen Alltagspraxis die psychiatrische Heilbehandlung für exponierte Persönlichkeiten nicht auf dem Arbeits- und Wohngebiet derselben gesichert. Von diesem Gedanken mögen die Pester Professoren geführt worden sein, als sie die Behandlung der festgestellten Geisteskrankheit im Ausland, d. h. in dem anderen Staat der damals noch einheitlichen Monarchie ermöglichen wollten. 4. Die Nieder-Österreichische Landesirrenanstalt nahm Semmelweis aufgrund von Bókais Mitteilung in Behandlung. Nach der Beschreibung konnte sie die Notwendigkeit der Behandlung nicht bezweifeln, und falls sie doch Zweifel gehabt hätte, hätte sie erst nach paartagiger Beobachtung ein Gutachten für oder gegen die Nötigkeit der Behandlung geben können. Die krankengeschichtliche Dokumentation widerspiegelt nie mit voller Treue und Präzisität den Zustand des Kranken und die Änderung desselben. Aus den in der Krankengeschichte durchgeführten Verbesserungen vermag man weder auf Böswilligkeit, noch auf eine irreführerische Absicht zu folgern. Die Behauptung im einleitenden Vortrag, daß die Zusammenstellung der Krankengeschichte am 13. August erfolgte und nicht am 31. Juli anfing, sowie daß die Handschrift der ganzen Krankengeschichte während der zwei Wochen langen Periode keine von Tag zu Tag eingetragenen Aufzeichnungen, sondern eine einmalige kontinuierliche Verfertigung widerspiegelt, beweist an und für sich nicht einmal die Tatsache der irreführerischen Absicht. Es ist ja vorstellbar, daß während des Aufenthalts in der Anstalt überhaupt keine Aufzeichnungen gemacht wurden, und die Krankengeschichte erst am Tage des Absterbens zusammengestellt und niedergeschrieben wurde. Es ist auch das möglich, daß die eventuellen täglichen Aufzeichnungen —wegen ihrer unschönen äußeren Form — vernichtet wurden und am Todestag eine neue Fassung gemacht wurde. Eine meritorische Antwort könnte man nur aus den even-