Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 62-63. (Budapest, 1971)

TANULMÁNYOK - Ruttkay, László: Jessenius mint a wittenbergi egyetem professzora (német nyelven)

Ausserdem waren an der Universität noch angestellt: der sich in den wirt­schaftlichen Fragen gut auskennender Syndikus, der die schriftlichen Angele­genheiten erledigende Notar und ausserdem die Pedellen der einzelnen Fakul­täten. Diese waren keine „Unteroffiziere" oder „Amtsgehilfe", wie man sie jetzt nennen würde, sie haben bei den Promotionen eine wichtige Funktion erfüllt und sie waren auch diejenigen, die bei Feierlichkeiten im roten Mantel an der Spitze des Zuges der Studenten marchierend den Zug eröffneten. Ihre Auf­gabe war ausserdem den Reformatoren über den, ihren Unterricht vernach­lässigenden Professoren oder die Regel der Universität verletzenden Studenten Meldung zu erstatten. (Dies war leider ein öfterer Fall.) Der eigentliche Vertreter der Akademie war der Rektor, der damals immer nur auf ein halbes Jahr gewählt wurde. Im Sinne der Statuten war es zu beo­bachten, dass der Rektor immer abwechselnd von den Doktoren und Magistern der einzelnen Fakultäten gewählt werden soll. Die Statuten geben aber auch zu, dass dieses Amt durch so eine Person bekleidet werden kann, die „die Akademie wegen seiner adeligen Herkunft, seiner guten Sitten oder mit Rücksicht auf seine ausgedehnte Kenntnisse dafür geeignet hält" 8 . Die Statuten der einzelnen Fakultäten waren das Spiegelbild der Statuten der Universität. Die Rechte und die Pflichten des Dekans der Fakultät sind diesel­ben, wie die des Rektors. Zum Dekan kann man aber nur denjenigen wählen, der schon durch mehr als 4 Jahre als Doktor oder Magister Mitglied des Profes­sorengremiums der Akademie war. Auf Grund dieser Regelung wollte aber Friedrich der Weise die Stadt Witten­berg auch zu eine Universitätsstadt der strengen Moral entwickeln und wandte sich deshalb schon bei der Gründung der Hochschule mit der Mahnung an die Professoren, dass sie die Verfügungen der Statuten streng einhalten sollen und sie sollen diese „nicht für ein solches Spinnennetz halten, in welchen die schwächere Fliegen hängen bleiben, aber welche die stärkeren leicht durchbrechen" 9 . Er Hess alles streng vorschreiben, nicht nur was die Lebensweise der Stunden­ten anbelangt, sonder auch was ihre Kleidung, sogar auch was ihre Haartracht betrifft. Die Vorschriften untersagten den Studenten der Akademie das Tragen eines kurzgeschorenen Bartes, das Brennen der Haare, sie untersagten die Hasardspiele, den Verkehr mit verdächtigen Frauen. Es war verboten den Studenten Schulden zu machen, wer aber trotzdem in Schulden geriet, musste dies bei dem Reformator melden, der dann die entsprechende Abzahlung der Schuld zu kontrollieren verpflichtet war. Ein Stundent konnte die öffentlichen Wirtshäuser nicht besuchen, die Jungen konnten nur mit einander, unter sich trinken, dies aber auch nur bis „gesättigt" 8 Diese Möglichkeit führte schon nach hundert Jahren soweit, dass das Gremium der Professoren im Interesse politischer Verbindungen und wegen finanzieller Unterstützung, aber auch wegen Eitelkeitsgründen Herzoge, Aristokraten, vor­nehme Herrn zum Rektor gewählt hat, die weder ihrem Alter, noch ihren bisherigen wissenschaftlichen Leistungen noch an eine bedeutsamere Vergangenheit zurück­blicken konnten. 6 Friedensburg a. W. 27. S.

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