Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 50. (Budapest, 1969)
TANULMÁNYOK - Karl-Heinz Karbe: Johann Christian Gottlieb Ackermann és a munkaegészségügy kezdetei Németországban (Német nyelvű közl.)
sie selbst sorgen. Dieser Umstand macht ihnen eine sparsame, üble, schlecht bereitete und unverdauliche, meist kalte Kost nothwendig. In vielen Fabriken ist auch die Gewohnheit eingerissen, daß der Arbeiter die Kost spahrt, und sich mit dem keiner Bereitung bedürfenden Bier oder Brandwein sättiget, und dieser Umstand ist abermals eine sehr wichtige und fruchtbare Ursache der Krankheiten dieser Classe der Handwerker . .. Kachexien, und alle Krankheiten, die unter dieses weitläufige Geschlecht gehören, werden bey Fabrikenarbeitern am häufigsten beobachtet . . . Viele Fabrikenarbeiter dieser Art sind daher entweder blas, fahl, aufgedunsen und schwächlich, oder abgezehrt, und der allgemeinen Auszehrung nahe. Auch wässerichte Geschwülste der unteren Gliedmaßen sind bey ihnen sehr häufig . . . Sehr nachtheilig sind die Fabriken dem meschlichen Leben auch deswegen, weil ansteckende Seuchen leicht in denselben entstehen, und noch leichter sich in denselben auf andere fortpflanzen . . . Auch ist es bekannt, daß Fabrikenarbeitern oft der Beystand eines guten Arztes, und die nöthige Pflegung fehlt . . ." J. Chr. G. Ackermann, Bd. 1, S. 272-281. [37] H. Buess und Fr. Koelsch, Geschichte der Erforschung der Berufskrankheiten. In: E. W. Baader, Handbuch der Arbeitsmedizin, Berlin München-Wien 1961 Bd. 1, S. 21. [38] In dem Artikel über „Oeffentliche Medizinalanstalten für die Wohnungen der Menschen" schreibt Huszty : „Die Verunreinigung der Luft in den Häusern, und Gewerbestätten durch ungesunde Gewerbe und Handwerke verdient nicht minder der Wachsamkeit der Polizei anempfohlen zu werden . .. Anstatt die hieher gehörigen Stellen aus Ramazzinis Werk von den Krankheiten der Handwerker und Künstler nach der neuesten von Herrn Ackermann treflich umgearbeiteten und für unsere Zeiten eingerichteten Auflage, abzuschreiben, will ich den Leser vielmehr dahin verweisen, und nur die hier einschlagenden Artikel aus diesem Werk anzeigen . . G. Huszty, Diskurs über die medizinische Polizei, Preßburg und Leipzig 1786, Bd 1, S. 350-351. [39] Ebenda, Bd. 2, S. 464-468. [40] Ebenda, Bd. 2, S. 474. [41] Wörtlich heißt es hierzu bei Huszty: „Die Notwendigkeit eines angestellten Arztes oder dazu geschickten Wundarztes, welcher zugleich für die Medikamenten sorgen müßte und die Obsorge für die Erhaltung der Gesundheit auf sich hätte, auch die Nothwendigkeit eines zu diesem Zwecke eingerichteten Krankenzimmers ergiebt sich hier von selbst ; vorausgesetzt aber, daß dies der Ertrag einer Fabrike zuläßt. Wo oft einige hundert Menschen in Gesellschaft arbeiten, sollte der Ertrag, dächt' ich, um so weniger Schwierigkeiten machen . . . wo kein Aufwand zur Erfüllung dieser Absicht gemacht werden kann, ist es . . . Pflicht des Staates, einer Klasse von Menschen, welche ihn Aufrecht erhalten, und blühen machen helfen, gewisse Vorrechte in Absicht auf ihre Gesundheit vor anderen einzuräumen, welche sich weniger darum verdient machen. Dergleichen Leute sollten, selbst die Tagelöhner in Fabriken nicht davon ausgenommen, einen vorzüglichen Anspruch auf die Aufnahme in Spitäler, oder auf die unentgeltliche Verordnung des Arztes in einem Spital und dergleichen Abreichung der Arzneien aus dem selben haben, wenn es . . . mit der Krankheit noch nicht so weit gekommen ist, daß solche die Aufnahme in dasselbe erfoderte." Ebenda, Bd. 2, S. 477. [42] Ebenda, Bd. 2, S. 500-501.