Palla Ákos szerk.: Az Országos Orvostörténeti Könyvtár közleményei 43. (Budapest, 1967)
Tanulmányok — Közlemények - D. Tutzke: Die Auswirkungen der Lehre von Semmelweis auf die öffentliche Gesundheitspflege
wickelte Württemberg eine Sterblichkeitsstatistik für die ersten acht Tage des Wochenbetts, allerdings ohne Berücksichtigung der Todesursache. Sachsen dagegen baute eine Mortalitätsstatistik für die ersten sechs Wochen nach der Entbindung mit Angabe der jeweiligen Todesursache auf, und Baden registrierte bei operativen Geburten alle Todesfälle in den ersten neun Tagen des Wochenbetts [IT]. Des weiteren zwang die Zunahme tödlicher Aborte zu ihrer Herausnahme aus der Gesamtzahl der Todesfälle im Wochenbett. Mit der Entwicklung der modernen Sozialhygiene wurden schließlich spezielle Analysen über die Zusammenhänge zwischen Kindbettfiebersterblichkeit und sozialer Lage üblich [12]. Der statistische Nachweis einer nur geringgradigen Abnahme der puerperalen Mortalität bei Hausentbundenen hatte eine verstärkte Überwachung der Medizinalpersonen, besonders der Hebammen zur Folge. Gesundheitspolizeiliche Maßnahmen sind daher das zweite hier zu beleuchtende Kriterium für die Auswirkungen der Lehre von Semmelweis auf die öffentliche Gesundheitspflege. Diese Entwicklungsetappe wurde in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts durch Erlaß besonderer Instruktionen für Hebammen zur Verhütung des Kindbettfiebers eingeleitet. Die Instruktionen enthielten nicht nur die schon erwähnte Anzeigepflicht, sondern auch Vorschriften über die Betreuung der Wöchnerinnen, über die Herstellung wirksamer Desinfektionslösungen, über die Vornahme der Desinfektion von Händen, Instrumenten und äußeren Geschlechtsteilen sowie über die Dispensierung vom Dienst bei Erkrankung einer betreuten Wöchnerin an Kindbettfieber [15]. Überdies bemühten sich die führenden Vertreter der Frauenheilkunde, durch wohlbegründete Vorschläge zur weiteren Verbesserung der Qualität der Hebammen und praktischen Ärzte auf eine bestmögliche Bekämpfung des Kindbettfiebers außerhalb von Gebäranstalten hinzuwirken. So wurde z. B. wiederholt eine starke Einengung, wenn nicht sogar ein Verbot der inneren Untersuchung und ein Unterlassen prophylaktischer Scheidenspülungen durch Hebammen gefordert, und den praktischen Ärzten wurde dringend ans Herz gelegt, geburtshilfliche Operationen auf ein Minimum zu beschränken. Darüber hinaus wurde die Unerläßlichkeit der Ver6 Orvostörténeti Könyvtár közi. 81