Palla Ákos szerk.: Az Országos Orvostörténeti Könyvtár közleményei 43. (Budapest, 1967)

Tanulmányok — Közlemények - D. Tutzke: Die Auswirkungen der Lehre von Semmelweis auf die öffentliche Gesundheitspflege

wickelte Württemberg eine Sterblichkeitsstatistik für die ersten acht Tage des Wochenbetts, allerdings ohne Berücksichtigung der Todesursache. Sachsen dagegen baute eine Mortalitätsstatistik für die ersten sechs Wochen nach der Entbindung mit Angabe der jeweiligen Todesursache auf, und Baden registrierte bei operativen Geburten alle Todesfälle in den ersten neun Tagen des Wochen­betts [IT]. Des weiteren zwang die Zunahme tödlicher Aborte zu ihrer Herausnahme aus der Gesamtzahl der Todesfälle im Wochen­bett. Mit der Entwicklung der modernen Sozialhygiene wurden schließlich spezielle Analysen über die Zusammenhänge zwischen Kindbettfiebersterblichkeit und sozialer Lage üblich [12]. Der statistische Nachweis einer nur geringgradigen Abnahme der puerperalen Mortalität bei Hausentbundenen hatte eine ver­stärkte Überwachung der Medizinalpersonen, besonders der Heb­ammen zur Folge. Gesundheitspolizeiliche Maßnahmen sind da­her das zweite hier zu beleuchtende Kriterium für die Auswirkun­gen der Lehre von Semmelweis auf die öffentliche Gesundheits­pflege. Diese Entwicklungsetappe wurde in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts durch Erlaß besonderer Instruktionen für Hebammen zur Verhütung des Kindbettfiebers eingeleitet. Die Instruktionen enthielten nicht nur die schon erwähnte Anzeige­pflicht, sondern auch Vorschriften über die Betreuung der Wöch­nerinnen, über die Herstellung wirksamer Desinfektionslösungen, über die Vornahme der Desinfektion von Händen, Instrumenten und äußeren Geschlechtsteilen sowie über die Dispensierung vom Dienst bei Erkrankung einer betreuten Wöchnerin an Kindbett­fieber [15]. Überdies bemühten sich die führenden Vertreter der Frauenheil­kunde, durch wohlbegründete Vorschläge zur weiteren Verbesse­rung der Qualität der Hebammen und praktischen Ärzte auf eine bestmögliche Bekämpfung des Kindbettfiebers außerhalb von Ge­bäranstalten hinzuwirken. So wurde z. B. wiederholt eine starke Einengung, wenn nicht sogar ein Verbot der inneren Untersuchung und ein Unterlassen prophylaktischer Scheidenspülungen durch Hebammen gefordert, und den praktischen Ärzten wurde dringend ans Herz gelegt, geburtshilfliche Operationen auf ein Minimum zu beschränken. Darüber hinaus wurde die Unerläßlichkeit der Ver­6 Orvostörténeti Könyvtár közi. 81

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