Némethy Endre, Takács Lajos szerk.: Néprajzi Közlemények 6. évfolyam, 1. szám (Budapest, 1961)
Dömötör Sándor: Gesztenye termelés Vas megyében
6. Kastanienlesen. Das Eigentumsrecht der Kastanienbäume und ihrer Früchte ist überlieferungmässig auf folgende Weise festgesetzt. 1. Die Früchte gehören jedesfalls dem Besitzer des Baumes. 2. Die Früchte gehör n demjenigen, auf dessen Grundstück sie herunterfallen. 3. Nach der Kastanienlese werden die Früchte, die der Besitzer des Baumes nicht gepflückt hat, Gemeingüter) so hat jederman das Recht solche Früchte zu pflücken. Die letztgenannte Tätigkeit bezeichnen die Ungarn im KomitateVas mit dem Wort ,lécskálás' - deutsch »Nachlesen*. Das Wort kommt aus dem Slowenischen, wo ,les'ka> oder,lescá' Easelnussbaum bedeutet. 7. Beiträge zur ehmaligen freien Kastanienlese. Zur ehmaligen Freiheit der Kastanienlese bieten die Artikel der alten Bergsordnungen rom Komitat Vas interessante Beiträge, die in diesem Kapitel besprochen werden. Auch willkürliche Verfügungen der Gutsherren sowie streitige Fälle sind Ton diesem Gesichtspunkt lehrreich. 8. Die Kastanienerzeugung und der Fortschritt der Kultur. Die Kulturelemente der Kastanienerzeugung sind grösstenteils sehr einfach,doch zum Teil komplizierter. Die hergebrachten Geräte und Formen ihrer Erzeugung und ihres Verbrauches strahlten über die römische Kultur nach uns. Die Stange, die Klammer, das Braten, das Rösten erhalten auch bei manchen Gelegenheiten einer entwickelteren Kultur wichtige Funktionen, als Bestandteile zusammengesetzter Werkzeuge und Tätigkeitsvorgängej im ihren archaischen Zusammenhängen können wir aber diese heutzutage nur noch bei den Kastanienerzeu^ung beobachten. Die volkskundlich-kulturhistorischen Forschungen der Kastanienerzeugung, wobei diese primitiven Kulturelemente aufrecht elhaltén wurden, erhalten in dieser Perspektive ihre besondere Wichtigkeit.